0,09 EURO/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Minute.
Bieten, Zuschlag, Zahlung, Warenerhalt: bewährter Ablauf und sichere Bedingungen für Käufer und Verkäufer. Nur bei der Justiz-Auktion finden "echte" Versteigerungen im Rechtssinne statt.
Anders als bei gewohnten Internetauktionen ist bei der Justiz-Auktion ausschließlich die Justiz mit ihren Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten und Vollstreckungsorganen Anbieter. An der Online-Versteigerungsplattform beteiligen sich alle Bundesländer mit ihren Justizeinrichtungen, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern.
Die Software der Justiz-Auktion und damit auch die gespeicherten Daten werden beim Landesbetrieb Informationstechnik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) vorgehalten. IT.NRW hat kein Eigeninteresse bzgl. der gespeicherten personenbezogenen Daten. Als Landesbetrieb von Nordrhein Westfalen unterliegt das Rechenzentrum den Auflagen des Datenschutzgesetzes NRW.
Die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen und die Besonderen Verkaufsbedingungen der Justiz-Auktion bilden die rechtliche Grundlage für die Versteigungsplattform. Sie gewährleisten die notwendige Rechtssicherheit sowohl für den Verkäufer (Anbieter) als auch den Käufer (Bieter).
Die Justizeinrichtungen in Deutschland sowie die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind verlässliche Vertragspartner, die umgehend nach Zahlungseingang den ersteigerten Gegenstand an den erfolgreichen Bieter versenden bzw. aushändigen werden.
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