BMW L 320D (StAAC 21/10) - Artikel ID: 14161


Aktuelles Gebot:4261,00 EUR
Startgebot:2000,00 EUR
Menge1
Anzahl Gebote26 anschauen
Auktion endet inAuktion beendet
Gestartet am24.02.2010 10:00:00
Endet am18.03.2010 14:00:00
ArtikelstandortDer Standort des PKW ist Düren/Rheinland.
BundeslandNordrhein-Westfalen (NW)
VersandartSelbstabholung
Statusgeschlossen
Gewinner4261,00 EUR
 - uzun7777
Front

Diese Auktion ist eine
Versteigerung nach privatem Recht.
Gewährleistung, kein Widerrufsrecht. (Eingezogene Sachen)

Justiz- und Polizeiangehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 64 Abs. 6 StVollstrO).

Informationen zum Verkäufer

Staatsanwaltschaft Aachen

Registriert seit 20.10.2006

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Informationen zum Artikel

Beschreibung

Angeboten wird ein BMW L 320d diamant-schwarz metallic, EZ: 29.08.2001, 1951 ccm, 100 KW, abgelesener Tacho 182555 km. Zulassungsbescheinigung Teil I und II liegen vor.

Der PKW ist seit 06/2008 in einer Garage untergestellt. Das Fahrzeug ist derzeit nicht fahrbereit. Das ABS-System soll gem. Angabe des letzten Halters, defekt sein.

Lt. erstelltem, hier vorliegenden, Gutachten hat der PKW einen mässigen Allgemeinzustand (altersbedingte Gebrauchsspuren) und weist einen provisorisch reparierten Vorschaden im linken Seitenbereich und an der rechten Fondtür auf.

Weitere Ausstattungsmerkmale:
5-Gang Schaltgetriebe, Sportlenkrad, Klimaautomatik, Durchlademöglichkeit, Innenspiegel abblendbar, Radio-/CD-Gerät, Hifi-Lautsprecher-System, Mittelarmlehne, Park-Distance-Control.

Auf die Notwendigkeit der Selbstabholung wird bereits an dieser Stelle hingewiesen.

Ein Verkauf an Polizei- und Justizbedienstete (einschliesslich Strafvollzug) ist gem. § 64 Abs. 6 StVollstrO nicht zulässig.

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Front Heck Cockpit Vordersitze Felge
Front

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Nur Selbstabholung

Rechtsform

Versteigerung nach privatem Recht (eingezogene Sachen), Ziff. 2 b) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Gewährleistung gemäß § 9 der Besonderen Verkaufsbedingungen,
kein Widerrufsrecht (§ 312d Absatz 4 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Justiz- und Polizeiangehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 64 Abs. 6 StVollstrO).

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