
0,09 EURO/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Minute.
| Aktuelles Gebot: | 4261,00 EUR |
| Startgebot: | 2000,00 EUR |
| Menge | 1 |
| Anzahl Gebote | 26 anschauen |
| Auktion endet in | Auktion beendet |
| Gestartet am | 24.02.2010 10:00:00 |
| Endet am | 18.03.2010 14:00:00 |
| Artikelstandort | Der Standort des PKW ist Düren/Rheinland. |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen (NW) |
| Versandart | Selbstabholung ![]() |
| Status | geschlossen |
| Gewinner | 4261,00 EUR |
| - uzun7777 |

Diese Auktion ist eine
Versteigerung nach privatem Recht.
Gewährleistung, kein Widerrufsrecht. (Eingezogene Sachen)
Justiz- und Polizeiangehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 64 Abs. 6 StVollstrO).
Registriert seit 20.10.2006
Dieser Artikel wird von 3 Mitgliedern beobachtet und wurde 5414 Mal besucht.
Angeboten wird ein BMW L 320d diamant-schwarz metallic, EZ: 29.08.2001, 1951 ccm, 100 KW, abgelesener Tacho 182555 km. Zulassungsbescheinigung Teil I und II liegen vor.
Der PKW ist seit 06/2008 in einer Garage untergestellt. Das Fahrzeug ist derzeit nicht fahrbereit. Das ABS-System soll gem. Angabe des letzten Halters, defekt sein.
Lt. erstelltem, hier vorliegenden, Gutachten hat der PKW einen mässigen Allgemeinzustand (altersbedingte Gebrauchsspuren) und weist einen provisorisch reparierten Vorschaden im linken Seitenbereich und an der rechten Fondtür auf.
Weitere Ausstattungsmerkmale:
5-Gang Schaltgetriebe, Sportlenkrad, Klimaautomatik, Durchlademöglichkeit, Innenspiegel abblendbar, Radio-/CD-Gerät, Hifi-Lautsprecher-System, Mittelarmlehne, Park-Distance-Control.
Auf die Notwendigkeit der Selbstabholung wird bereits an dieser Stelle hingewiesen.
Ein Verkauf an Polizei- und Justizbedienstete (einschliesslich Strafvollzug) ist gem. § 64 Abs. 6 StVollstrO nicht zulässig.

Vorkasse
Nur Selbstabholung
Versteigerung nach privatem Recht (eingezogene Sachen), Ziff. 2 b) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Gewährleistung gemäß § 9 der Besonderen Verkaufsbedingungen,
kein Widerrufsrecht (§ 312d Absatz 4 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Justiz- und Polizeiangehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 64 Abs. 6 StVollstrO).
0.33513188362122