FAQ's

Wer kann Anbieter werden?

Anbieter ist ausschließlich die Justiz mit ihren Justizeinrichtungen und Vollstreckungsorganen.

Wie melde ich mich an?

a) Anmeldung für Bieter

Schritt 1: Klicken Sie auf den Link "Neu anmelden" (dritter Link der Menüleiste oder im Kasten "Zum Bieten").
Schritt 2: Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Daten in den Bereich "Angaben zur Person" ein.
Schritt 3: Danach füllen Sie die Felder im Bereich "Benutzername, Passwort und Sicherheitsabfragen" aus.
Schritt 4: Zuletzt setzen Sie einen Haken im Bereich "Einverständniserklärung", wenn Sie sich mit den Allgemeinen Versteigerungsbedingungen, den Besonderen Verkaufsbedingungen der Justiz-Auktion und der Speicherung Ihrer Daten einverstanden erklären.

Klicken Sie danach bitte auf "Registrieren".
Ihr Benutzerkonto wurde eingerichtet. Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit eine Aktivierungsmail, zur Bestätigung Ihrer Registrierung und zur Freischaltung des Benutzerkontos.

b) Anmeldung für Justizeinrichtungen und Gerichtsvollzieher (Verkäufer)

Schritt 1: Klicken Sie auf den Link "Neu anmelden" (dritter Link der Menüleiste oder im Kasten "Zum Bieten").
Schritt 2: Danach betätigen Sie den roten Button "Als Verkäufer registrieren" und wählen die Option "Gerichtsvollzieher" oder "Behörde" aus.
Schritt 3: Im Bereich "Sicherheitsabfragen" tragen Sie den Registrierungsschlüssel ein (diesen erhalten Sie bei dem zentralen Ansprechpartner Ihrer Landesjustizverwaltung).
Schritt 4: Nach Eingabe der "Angaben zur Person" bzw. "Angaben zur Behörde" setzen Sie einen Haken im Bereich "Einverständniserklärung", wenn Sie sich mit den Allgemeinen Versteigerungsbedingungen der Justiz-Auktion und der Speicherung Ihrer Daten einverstanden erklären.

Klicken Sie danach bitte auf "Registrieren".
Ihr Benutzerkonto wurde eingerichtet und die zentrale Stelle Ihrer Landesjustizverwaltung erhält nun eine E-Mail zur Freischaltung Ihrer Registrierung.
Von der erfolgreichen Freischaltung werden Sie per E-Mail informiert.

Wie funktioniert die Artikelsuche?

Sie können bei justiz-auktion.de nach Artikeln suchen, indem Sie entweder eine gezielte Suche nach Artikeln durchführen oder indem Sie die Kategorien und Angebote durchstöbern. Daneben ist eine Auswahl nach Bundesland möglich. Die Liste der Bundesländer mit Länderkürzel entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung:

  • Baden-Württemberg (BW)
  • Bayern (BY)
  • Bremen (HB)
  • Hessen (HE)
  • Hamburg (HH)
  • Nordrhein-Westfalen (NW)
  • Rheinland-Pfalz (RP)
  • Schleswig-Holstein (SH)
  • Saarland (SL)
  • Sachsen (SN)
  • Sachsen-Anhalt (ST)
  • Thüringen (TH)
Bei der gezielten Suche geben Sie im Feld "Suche" einen Begriff ein. Wenn kein Arti-kel gefunden wurde, öffnet sich eine erweiterte Suchmaske mit verschiedenen Such-kriterien z. B. Artikelname oder Auktions-ID.

In welchen Gebotsschritten kann ich bieten?

Grundsätzlich sind alle Gebote möglich. Um ein vorliegendes Gebot überbieten zu können, gelten mindestens folgende Gebotsschritte

  • 1,00 € bei einem Gebot zwischen 0,01 € und 25,00 €
  • 2,00 € bei einem Gebot zwischen 25,01 € und 50,00 €
  • 5,00 € bei einem Gebot zwischen 50,01 € und 100,00 €
  • 10,00 € bei einem Gebot zwischen 100,01 € und 500,00 €
  • 20,00 € bei einem Gebot zwischen 500,01 € und 1000,00 €
  • 50,00 € bei einem Gebot zwischen 1000,01 € und 5000,00 €
  • 100,00 € bei einem Gebot zwischen 5000,01 € und 100000,00 €
Beispiel: Das Gebot liegt bei 20,65 €. Dieses kann mit einem Gebot von mindestens 21,65 € überboten werden.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich durch Überweisung.

Habe ich ein Rückgaberecht?

Die Informationen zur Gewährleistung und Mängelrüge entnehmen Sie bitte den §§ 8, 9 und 18 unserer Besonderen Verkaufsbedingungen.

Wie läuft die Auktion ab?

Wenn Sie auf einen Artikel bieten möchten, tragen Sie einfach auf der Artikelseite in das Feld "Gebot abgeben" den Höchstbetrag ein, den Sie für den Artikel zu zahlen bereit sind.

Wenn andere Mitglieder der Justiz-Auktion auf den Artikel bieten, wird Ihr Höchstgebot automatisch schrittweise erhöht, bis Sie wieder Höchstbietender sind. Ihr persönliches Höchstgebot bleibt der Öffentlichkeit verborgen.
Erst wenn ein anderer Bieter ein höheres Gebot abgegeben hat als Ihr Höchstgebot, werden Sie überboten. Hat kein anderes Mitglied ein höheres Gebot abgegeben, erhalten Sie den Zuschlag.
Wichtig: Sie bezahlen niemals mehr als Ihr persönliches Höchstgebot, sondern stets nur so viel, dass Sie den Zweitbieter mit einem Erhöhungsschritt überbieten.

Was ist eine Versteigerung nach öffentlichem Recht?

Wenn der Staat z. B. aufgrund eines Pfandrechts zwangsweise Gegenstände ver-steigern darf, die einem Dritten gehören.
Achtung. Justiz- und Polizeiangehörige können auf diese Artikel nicht bieten (§ 64 Abs. 6 StVollstrO).

Was ist eine Versteigerung nach privatem Recht?

Wenn der Staat - genau wie eine Privatperson - Gegenstände anbietet.
Dabei kann es sich um
a. ausgesonderte Büroausstattung und Fundsachen handeln
Hier können Justiz- und Polizeibeamte mitbieten.
b. Gegenstände handeln, die im Verlauf eines Strafverfahrens zu Gunsten des Staates eingezogen wurden.
Justiz- und Polizeiangehörige können auf diese Artikel nicht bieten (§ 64 Abs. 6 StVollstrO).

Was ist eine Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht

Hier handelt es um vom Gerichtsvollzieher gepfändete Sachen im Wege der Zwangsvollstreckung.
Auch hier können Justiz- und Polizeibeamte mitbieten.

Wie erfolgt die Gewährleistung?

Bei einer Versteigerung nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Zwangsversteigerungsrechts ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Bei der Versteigerung nach den Vorschriften des Privatrechts haftet der Staat wie ein privater Anbieter. Im Übrigen gelten die hier veröffentlichten Besonderen Verkaufsbedingungen und die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.

Wo finde ich die Lieferbedingungen?

Die jeweiligen Lieferbedingungen sind unten in der Detailansicht der Artikel vermerkt.

Wie erhalte ich den ersteigerten Artikel?

In der Regel versendet der Verkäufer den Artikel nach Zahlungseingang an den Käufer per Post/DHL. Die Versandkosten trägt der Käufer. Die Abholung der Artikel ist nach Terminvereinbarung ebenfalls möglich. Genaue Informationen für den von Ihnen ersteigerten Artikel erhalten Sie jeweils in der Detailansicht des gewünschten Artikels.

Ich habe mein Passwort vergessen. Was kann ich tun?

Im Bereich Einloggen finden Sie in der rechten Box unten die Frage: "Passwort vergessen?". Klicken Sie auf diese Frage und füllen Sie die entsprechenden Felder aus. Ihr Passwort wird Ihnen dann automatisch übersandt.

Wie lange kann die Abwicklung dauern?

Etwas länger als bei privaten Auktionsanbietern (bis zu 10 Tagen). Das liegt zum einen daran, dass die Justiz-Auktion von den anbietenden Justizeinrichtungen grundsätzlich während der Regelarbeitszeit (i. d. R. Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.30) bearbeitet wird. Außerdem können einige Tage vergehen, bis die Mitteilung von der Oberjustizkasse bei der verantwortlichen Behörde vorliegt.

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