
0,09 EURO/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Minute.
Anbieter ist ausschließlich die Justiz mit ihren Justizeinrichtungen und Vollstreckungsorganen.
Schritt 1: Klicken Sie auf den Link "Neu anmelden" (dritter Link der Menüleiste oder im Kasten "Zum Bieten").
Schritt 2: Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Daten in den Bereich "Angaben zur Person" ein.
Schritt 3: Danach füllen Sie die Felder im Bereich "Benutzername, Passwort und Sicherheitsabfragen" aus.
Schritt 4: Zuletzt setzen Sie einen Haken im Bereich "Einverständniserklärung", wenn Sie sich mit den Allgemeinen Versteigerungsbedingungen,
den Besonderen Verkaufsbedingungen der Justiz-Auktion und der Speicherung Ihrer Daten einverstanden erklären.
Klicken Sie danach bitte auf "Registrieren".
Ihr Benutzerkonto wurde eingerichtet. Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit eine Aktivierungsmail,
zur Bestätigung Ihrer Registrierung und zur Freischaltung des Benutzerkontos.
Schritt 1: Klicken Sie auf den Link "Neu anmelden" (dritter Link der Menüleiste oder im Kasten "Zum Bieten").
Schritt 2: Danach betätigen Sie den roten Button "Als Verkäufer registrieren" und wählen die Option "Gerichtsvollzieher" oder "Behörde" aus.
Schritt 3: Im Bereich "Sicherheitsabfragen" tragen Sie den Registrierungsschlüssel ein (diesen erhalten Sie bei dem zentralen Ansprechpartner Ihrer Landesjustizverwaltung).
Schritt 4: Nach Eingabe der "Angaben zur Person" bzw. "Angaben zur Behörde" setzen Sie einen Haken im Bereich "Einverständniserklärung",
wenn Sie sich mit den Allgemeinen Versteigerungsbedingungen der Justiz-Auktion und der Speicherung Ihrer Daten einverstanden erklären.
Klicken Sie danach bitte auf "Registrieren".
Ihr Benutzerkonto wurde eingerichtet und die zentrale Stelle Ihrer Landesjustizverwaltung erhält nun eine E-Mail zur Freischaltung Ihrer Registrierung.
Von der erfolgreichen Freischaltung werden Sie per E-Mail informiert.
Sie können bei justiz-auktion.de nach Artikeln suchen, indem Sie entweder eine gezielte Suche nach Artikeln durchführen oder indem Sie die Kategorien und Angebote durchstöbern.
Daneben ist eine Auswahl nach Bundesland möglich. Die Liste der Bundesländer mit Länderkürzel entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung:
Grundsätzlich sind alle Gebote möglich. Um ein vorliegendes Gebot überbieten zu können, gelten mindestens folgende Gebotsschritte
Wenn Sie auf einen Artikel bieten möchten, tragen Sie einfach auf der Artikelseite in das Feld "Gebot abgeben" den Höchstbetrag ein,
den Sie für den Artikel zu zahlen bereit sind.
Wenn andere Mitglieder der Justiz-Auktion auf den Artikel bieten, wird Ihr Höchstgebot automatisch schrittweise erhöht,
bis Sie wieder Höchstbietender sind. Ihr persönliches Höchstgebot bleibt der Öffentlichkeit verborgen.
Erst wenn ein anderer Bieter ein höheres Gebot abgegeben hat als Ihr Höchstgebot, werden Sie überboten.
Hat kein anderes Mitglied ein höheres Gebot abgegeben, erhalten Sie den Zuschlag.
Wichtig: Sie bezahlen niemals mehr als Ihr persönliches Höchstgebot, sondern stets nur so viel, dass Sie den Zweitbieter mit einem Erhöhungsschritt überbieten.
Wenn der Staat z. B. aufgrund eines Pfandrechts zwangsweise Gegenstände ver-steigern darf, die einem Dritten gehören.
Achtung. Justiz- und Polizeiangehörige können auf diese Artikel nicht bieten (§ 64 Abs. 6 StVollstrO).
Wenn der Staat - genau wie eine Privatperson - Gegenstände anbietet.
Dabei kann es sich um
a. ausgesonderte Büroausstattung und Fundsachen handeln
Hier können Justiz- und Polizeibeamte mitbieten.
b. Gegenstände handeln, die im Verlauf eines Strafverfahrens zu Gunsten des Staates eingezogen wurden.
Justiz- und Polizeiangehörige können auf diese Artikel nicht bieten (§ 64 Abs. 6 StVollstrO).
Hier handelt es um vom Gerichtsvollzieher gepfändete Sachen im Wege der Zwangsvollstreckung.
Auch hier können Justiz- und Polizeibeamte mitbieten.
Bei einer Versteigerung nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Zwangsversteigerungsrechts ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Bei der Versteigerung nach den Vorschriften des Privatrechts haftet der Staat wie ein privater Anbieter. Im Übrigen gelten die hier veröffentlichten Besonderen Verkaufsbedingungen und die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Die jeweiligen Lieferbedingungen sind unten in der Detailansicht der Artikel vermerkt.
In der Regel versendet der Verkäufer den Artikel nach Zahlungseingang an den Käufer per Post/DHL. Die Versandkosten trägt der Käufer. Die Abholung der Artikel ist nach Terminvereinbarung ebenfalls möglich. Genaue Informationen für den von Ihnen ersteigerten Artikel erhalten Sie jeweils in der Detailansicht des gewünschten Artikels.
Im Bereich Einloggen finden Sie in der rechten Box unten die Frage: "Passwort vergessen?". Klicken Sie auf diese Frage und füllen Sie die entsprechenden Felder aus. Ihr Passwort wird Ihnen dann automatisch übersandt.
Etwas länger als bei privaten Auktionsanbietern (bis zu 10 Tagen). Das liegt zum einen daran, dass die Justiz-Auktion von den anbietenden Justizeinrichtungen grundsätzlich während der Regelarbeitszeit (i. d. R. Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.30) bearbeitet wird. Außerdem können einige Tage vergehen, bis die Mitteilung von der Oberjustizkasse bei der verantwortlichen Behörde vorliegt.
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