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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und den jeweiligen Landesrechtsverordnungen können seit heute (Donnerstag, 7. Januar 2010) gepfändete Gegenstände im Internet versteigert werden. Das nordrhein-westfälische Justizministerium bietet mit www.justiz-auktion.de die Plattform für die Versteigerung gepfändeter Gegenstände der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Internet.
Mit einem modernen und zeitgemäßen Design sowie einem neuen Logo präsentiert sich seit Januar 2010 das virtuelle Auktionshaus der Justiz in Deutschland.
Dabei wurden sowohl Kopfleiste, als auch die Navigation und der Inhaltsbereich komplett überarbeitet.
Die gesamte Anwendung ist nun auch barrierefrei gem. dem Behindertengleichstellungsgesetz und weist zudem neue Funktionalitäten auf.
So können Sie beispielsweise sich Ansichten individuell zusammenstellen (z. B. nach Bundesländern oder nach Selbstabholer sortiert).
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung ist es Gerichtsvollziehern jetzt möglich,
von ihnen gepfändete Gegenstände über die Justiz-Auktion zu versteigern.
Aus diesem Anlass mussten zum 07.01.2010 sowohl die Bedingungen (jetzt "Allgemeine Versteigerungsbedingungen") als auch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (jetzt "Besondere Verkaufsbedingungen") modifiziert und angepasst werden.
Insgesamt elf Landesjustizverwaltungen haben sich entschieden, eine gemeinsame Online-Versteigerungsplattform zu betreiben.
Die hierfür erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen mit dem für die Justiz-Auktion federführenden Land Nordrhein-Westfalen wurden zum 01.11.2009 gezeichnet.
Die Länder sind:
Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen,
Nordrhein-Westfalen (Projektleitung), Rheinland-Pfalz,
Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

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