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Am Samstag (14.01.2012) hat die Sendung "ARD-Ratgeber Recht" in einem Bericht ausführlich über die Plattform "Justiz-Auktion" informiert. Frank Niemann von der Staatsanwaltschaft Dortmund und dem Obergerichtsvollzieher Michael Rienhoff wurde in dem Bericht der Redakteurin der ARD umfassend Gelegenheit gegeben, über die vielfältige Auswahl der zur Auktion gelangten Gegenstände zu berichten.
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Am Sonntag, den 02.10. und am Montag, den 03.10.2011 um jeweils 13.00 Uhr – 14.00 Uhr fand je eine viel beachtete Präsenzversteigerung auf der Landesbühne "Alter Zoll" statt. Dort wurden im Rahmen des Projektes Justiz-Auktion beschlagnahmte oder gepfändete Gegenstände gemeinsam durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal und Gerichtsvollzieher versteigert, z. B. neuwertige Handys, Smartphones, Notebooks, Sportartikel, Elektroartikel und Werkzeuge.


Seit Anfang des Jahres 2010 besteht nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und den entsprechenden Rechtsverordnungen der Länder für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher die Möglichkeit, ihre gepfändeten Gegenstände über die Versteigerungsplattform zu versteigern.
OGV Claus Hinkelmann (42), Amtsgericht Hamm und GV Artur Prager (56), Amtsgericht Passau berichten über ihre bisherigen Erfahrungen mit der Justiz-Auktion.




16.11.2010 - Pressemitteilung
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): "Versteigerung bei Verwertung von Pfandgut der Gerichtsvollzieher ab sofort online möglich!"

08.11.2010 - Beteiligung an allen Online-Versteigerungen ab sofort möglich
Die Einschränkung für Justiz- und Polizeiangehörige, an manchen Versteigerungen nicht teilnehmen zu dürfen, ist ab heute aufgehoben. Ab sofort können sich alle Kolleginnen und Kollegen an sämtlichen Auktionen aktiv beteiligen.

27.07.2010 - Pressemitteilung
Justiz-Auktion via Internet über www.Justiz-Auktion.de
Der hessische Justizminister, Jörg-Uwe Hahn, hat anlässlich des Inkrafttretens der hessischen Verordnung über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung erklärt: „Die Verordnung über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung ermöglicht es, die in der Zwangsvollstreckung durch die Gerichtsvollzieher beschlagnahmten Gegenstände (§§ 814 ff ZPO) zur Verwertung über das Internet anzubieten.“ Neben der bekannten öffentlichen Versteigerung durch Gerichtsvollzieher trete in geeigneten Fällen nun eine wirtschaftlich sinnvolle Verwertungsart beweglicher Sachen im Wege einer Online-Auktion ein, so Minister Hahn.

01.04.2010 - Heute startet die Justiz-Auktion im Internet
Justizminister Dr. Martens: "Bessere Verkaufchancen und höhere Erlöse durch die Internetversteigerung sind im Interesse von Gläubigern und Schuldnern."

25.02.2010 - Pressemitteilung
Gerichtsvollzieher - Online-Versteigerung jetzt für alle möglich
Magdeburg (MJ). Ab sofort können alle Gerichtsvollzieher des Landes Sachsen-Anhalt gepfändete Gegenstände auch im Internet versteigern. Das Justizministerium Sachsen-Anhalt hat jetzt mit der Internet-Versteigerungsverordnung die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen.
07.01.2010 www.justiz-auktion.de: Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung - elf Bundesländer an Auktionsportal der Justiz beteiligt
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und den jeweiligen Landesrechtsverordnungen können seit heute (Donnerstag, 7. Januar 2010) gepfändete Gegenstände im Internet versteigert werden. Das nordrhein-westfälische Justizministerium bietet mit www.justiz-auktion.de die Plattform für die Versteigerung gepfändeter Gegenstände der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Internet.

Mit einem modernen und zeitgemäßen Design sowie einem neuen Logo präsentiert sich seit Januar 2010 das virtuelle Auktionshaus der Justiz in Deutschland. Dabei wurden sowohl Kopfleiste, als auch die Navigation und der Inhaltsbereich komplett überarbeitet. Die gesamte Anwendung ist nun auch barrierefrei gem. dem Behindertengleichstellungsgesetz und weist zudem neue Funktionalitäten auf. So können Sie beispielsweise sich Ansichten individuell zusammenstellen (z. B. nach Bundesländern oder nach Selbstabholer sortiert).

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung ist es Gerichtsvollziehern jetzt möglich, von ihnen gepfändete Gegenstände über die Justiz-Auktion zu versteigern. Aus diesem Anlass mussten zum 07.01.2010 sowohl die Bedingungen (jetzt "Allgemeine Versteigerungsbedingungen") als auch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (jetzt "Besondere Verkaufsbedingungen") modifiziert und angepasst werden.
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