
0,09 EURO/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Minute.
Durch die Registrierung (s. Nr. 3) werden die nachfolgenden Bedingungen für eine Teilnahme an der Justiz-Auktion anerkannt:
1. Veranstalter der Justiz-Auktion
Die Justizverwaltung veranstaltet unter www.justiz-auktion.de eine permanente öffentlich zugängliche Justiz-Auktion. Die Versteigerung wird von Justizbehörden und von Gerichtsvollziehern durchgeführt.
2. Versteigert werden:
a) nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts:
bewegliche Sachen und Rechte, an denen das Land bei der Durchführung der ihm durch Gesetz besonders übertragenen Aufgaben Pfandrechte oder andere Rechte erworben hat,
b) nach den Vorschriften des Privatrechts (§ 156 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)):
aa) ausgesonderte Sachen des Verwaltungsgebrauchs,
bb) bewegliche Sachen, an denen das Land bei der Durchführung der ihm durch Gesetz besonders übertragenen Aufgaben Eigentumsrechte erworben hat und
cc) Fundsachen (§§ 965, 978, 979 BGB) einschließlich unanbringbarer Sachen (§ 983 BGB).
c) nach den Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts (§§ 814 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) und den Landesrechtsverordnungen gemäß § 814 Absatz 3 ZPO):
Sachen die im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung gepfändet worden sind.
3. Registrierung und Teilnahmeberechtigung
a) Der Zugang zur Auktion steht grundsätzlich jedem unter der Adresse http://www.justiz-auktion.de offen. Zur Teilnahme an der Auktion zugelassen sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen und juristische Personen. Beschränkt geschäftsfähige natürliche Personen oder solche, für die ein Einwilligungsvorbehalt besteht, sind zugelassen, soweit ihr gesetzlicher Vertreter die Einwilligung zur Teilnahme und zur Abgabe von Geboten im Rahmen der Auktion erklärt hat. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Personen, denen die Verfügungsbefugnis über den jeweiligen Gegenstand durch Entscheidung in einem strafrechtlichen Verfahren versagt worden ist. Der in § 64 Abs. 6 der Strafvollstreckungsordnung genannte Personenkreis ist ausgeschlossen, soweit es sich um verfallene oder eingezogene Gegenstände handelt. Bei Versteigerungen gemäß Ziffer 2 c) sind der Gerichtsvollzieher, die von ihm zugezogenen Gehilfen (§ 450 BGB) sowie Angehörige des Gerichtsvollziehers und bei ihm beschäftigte Personen von der Teilnahme an der Versteigerung ausgeschlossen.
b) Für die Registrierung sind ein frei wählbarer Benutzername, ein Passwort sowie Name (Firma) und Adresse, eine E-Mail-Adresse sowie das Geburtsdatum anzugeben. Ändern sich die bei der Registrierung angegebenen Daten, ist die teilnehmende Person verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu aktualisieren. Dies gilt auch für die Änderung der E-Mail-Adresse.
c) Teilnehmende Personen können schriftlich oder per E-Mail die Aufhebung ihrer Registrierung verlangen. Das Schreiben ist unter Angabe von Vor- und Familienname (Firma), Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Benutzername zu richten an:
Kompetenzzentrum Justiz-Auktion Nordrhein-Westfalen bei dem Generalstaats-anwalt Hamm
Heßlerstraße 53
59065 Hamm
(cc-justiz-auktion@gsta-hamm.nrw.de)
Im Falle des Zuschlags auf einen Artikel werden die Daten der den Artikel versteigernden Justizbehörde bzw. dem Gerichtsvollzieher mitgeteilt. Die Löschung der Daten erfolgt, sobald sie zur Erfüllung und Abwicklung etwa noch bestehender Rechtsverhältnisse nicht mehr benötigt werden oder wenn sich die teilnehmende Person zwei Jahre lang nicht mehr auf der Versteigerungsplattform eingeloggt hat. Durch die Aufhebung der Registrierung erlischt nicht die Bindung an etwaige wirksam abgegebene Höchstgebote bis zum Ablauf oder dem Schluss der Versteigerung.
e) Bei mehrfachen Verstößen gemäß Buchstabe d) können teilnehmende Personen von sämtlichen Versteigerungen im Bereich der Justiz-Auktion ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet das Kompetenzzentrum Justiz-Auktion Nordrhein-Westfalen bei dem Generalstaatsanwalt Hamm nach Anhörung der betroffenen Person. Die Anhörung kann per E-Mail erfolgen. Die betroffenen Personen werden von dem Ausschluss per E-Mail in Kenntnis gesetzt.
4. Ablauf der Versteigerung
a) Zur Versteigerung gelangen die in die Justiz-Auktion eingestellten Artikel. Sie werden durch die Artikel-Nummer eindeutig gekennzeichnet und durch Beschreibung (einschließlich Versand- und Zahlungsmodalitäten) und eventuell ein oder mehrere Fotos ausgewiesen. Maßgeblich ist immer die Beschreibung. Haftungs- und Gewährleistungsansprüche sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht. Es gelten, soweit es sich um Versteigerungen nach den Vorschriften des öffentlichen und privaten Rechts gemäß Ziffer 2 a) und b) handelt, die Besonderen Verkaufsbedingungen, und im Übrigen (Versteigerung nach den Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts gemäß Ziffer 2 c)) die Bestimmungen des jeweiligen Ausgebotes.
b) Die Versteigerung beginnt und endet zu den von den Justizbehörden bzw. Gerichtsvollziehern bestimmten Zeitpunkten. Beginn und Ende der Versteigerung werden mit der Artikelbeschreibung angezeigt. Versteigerungen gemäß Ziffer 2 a) und b) können jederzeit abgebrochen werden. Für den Abbruch einer Versteigerung gemäß § 2 c) gelten die jeweiligen Bestimmungen der Landesrechtsverordnungen gemäß § 814 Absatz 3 ZPO. Mit dem Abbruch erlöschen die registrierten Gebote.
d) Der Meistbietende wird über die Versand- und Zahlungsmodalitäten per E-Mail informiert. Der Betrag des Höchstgebotes und anfallende Versandkosten sind umgehend, spätestens jedoch 10 Tage nach Absendung der E-Mail gemäß Satz 1 auf das vom Veräußerer genannte Konto zu zahlen. Die Versendung oder – im Falle der Selbstabholung – die Übergabe der zugeschlagenen Sache und die Übertragung des zugeschlagenen Rechts erfolgen erst nach vollständiger Zahlung des Betrages des Höchstgebotes und anfallender Versandkosten.
5. Erneutes Angebot
6. Ausschluss von Verfügbarkeit und Qualität
Die über diese Website angebotenen Dienstleistungen werden unter Ausschluss jeglicher Zusicherung hinsichtlich Verfügbarkeit und Qualität zur Verfügung gestellt.
7. Systemintegrität
Die Inhalte der Justiz-Auktion dürfen nicht bzw. nur mit vorheriger Zustimmung der Justiz-Auktion kopiert, verbreitet oder in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden.
Es ist untersagt, Mechanismen, Software oder sonstige Routinen in Verbindung mit der Nutzung der Justiz-Auktion zu verwenden, welche die Funktionsfähigkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zerstören.
8. Änderung der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen
Die Justiz-Auktion kann die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Die geänderten Bedingungen werden vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Teilnehmende Personen können den geänderten Bedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe widersprechen. Geschieht dies nicht, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Die Justiz-Auktion wird auf die Zwei-Wochen-Frist gesondert hinweisen.
9. Besondere Verkaufsbedingungen
Die Ausweisung von Umsatzsteuer findet nicht statt. Ergänzend zu den vorstehenden Bedingungen gelten für Versteigerungen gemäß Ziffer 2a) und b) die Besonderen Verkaufsbedingungen.
10. Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen für die Justiz-Auktion ganz oder teilweise unwirksam sind, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
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