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1 Stück 1 Pfund Britische Sovereign 916 Feingehalt
1 Stück 1 Pfund Britische Sovereign 916 Feingehalt

1 Stück 1 Pfund Britische Sovereign 916 Feingehalt

Österreich Fahne
Auktion ID159067
Schätzwert:
399,00 €
Startgebot:
399,00 €
Aktuelles Gebot:
430,50 €
Aktuelles Gebot:
430,50 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
e**a**0
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Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 1
1 Stück 1 Pfund Britische Sovereign 916 Feingehalt
teilw. poliert, arabische Kontermarke/ Zusatzpunzierung
7,98g Gramm pro Stück Raugewicht
Metallwert: € 375,00
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
Achtung: Wertversicherter Versand nicht möglich!!
Falls gewünscht, muss ein Wertversicherter Transport selber organisiert werden!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 1
1 Stück 1 Pfund Britische Sovereign 916 Feingehalt
teilw. poliert, arabische Kontermarke/ Zusatzpunzierung
7,98g Gramm pro Stück Raugewicht
Metallwert: € 375,00
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
Achtung: Wertversicherter Versand nicht möglich!!
Falls gewünscht, muss ein Wertversicherter Transport selber organisiert werden!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
22.08.2022 20:04:00
Artikelstandort:
Justiz-Auktions-Zentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 5,30 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU weit € 15,00
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.


0.021358966827393