4 Barhocker
Auktion ID161808
- Startgebot:
- 40,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 47,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 47,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- E**1**1
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- 3
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Artikelbeschreibung
Sie bieten hier auf 4 schwarze Barhocker mit Strasssteinen in der Rückenlehne.
Gebrauchsspuren vorhanden
Es liegen hier lediglich die eingestellten Fotos vor, weitere Angaben können daher nicht gemacht werden (bitte beachten: Urlaub der Gerichtsvollzieherin vom 01.10. - 18.10.2022).
Alles wird in dem Zustand versteigert, in dem es sich befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit u.ä. wird keine Gewähr übernommen.
Abholung nach Terminabsprache mit der Gerichtsvollzieherin!
Die Abholung muss innerhalb kürzester Zeit nach Auktionsende (max. 1 Woche) erfolgen, ansonsten hat der Ersteher die weiteren Lagerkosten zu tragen.
Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer kann nicht erstellt werden!
Artikelbeschreibung
Sie bieten hier auf 4 schwarze Barhocker mit Strasssteinen in der Rückenlehne.
Gebrauchsspuren vorhanden
Es liegen hier lediglich die eingestellten Fotos vor, weitere Angaben können daher nicht gemacht werden (bitte beachten: Urlaub der Gerichtsvollzieherin vom 01.10. - 18.10.2022).
Alles wird in dem Zustand versteigert, in dem es sich befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit u.ä. wird keine Gewähr übernommen.
Abholung nach Terminabsprache mit der Gerichtsvollzieherin!
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Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 23.10.2022 16:00:00
- Artikelstandort:
- Mülheim an der Ruhr
- Bundesland:
- Nordrhein-Westfalen
- Verkäufer:
- Obergerichtsvollzieherin Simone Reithe
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
-
- Bezahlung:
- Vorkasse oder Barzahlung
Rechtsform:
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).