8 Friseurstühle der Marke BELLO
Auktion ID143724
- Schätzwert:
- 1.000,00 €
- Startgebot:
- 500,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 0,00 €
- Startgebot:
- 500,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- Keine Gebote
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Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie das unterhalb des Hauptartikelbildes.
Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 1
8 Friseurstühle der Marke BELLO gebraucht/einige Gebrauchsspuren vorhanden
Beschreibung:
stabile Bauweise - hochwertiger Polster - mit strapazierfähigen Kunstlederbezug
Standfuß aus Edelstahl - höhenverstellbar - gute Standsicherheit!
Leider keine Besichtigung möglich!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
Achtung:
CE-Kennzeichnung fehlt bzw. nicht vorhanden/ersichtlich!!
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie das unterhalb des Hauptartikelbildes.
Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 1
8 Friseurstühle der Marke BELLO gebraucht/einige Gebrauchsspuren vorhanden
Beschreibung:
stabile Bauweise - hochwertiger Polster - mit strapazierfähigen Kunstlederbezug
Standfuß aus Edelstahl - höhenverstellbar - gute Standsicherheit!
Leider keine Besichtigung möglich!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
Achtung:
CE-Kennzeichnung fehlt bzw. nicht vorhanden/ersichtlich!!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 16.06.2021 20:00:00
- Artikelstandort:
- Verwahrer

Fischergasse 6

6123 Terfens
- Bundesland:
- Tirol
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Versandkosten EU-weit

versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Verkäufer:
Herr Gerichtsvollzieher Erhan Kurt
Registriert seit dem 27.09.2019
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.