Abschließbarer Werkzeugkoffer mit diversem Inhalt
Auktion ID158299
- Startgebot:
- 1,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 18,91 €
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Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- j**u**n
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Artikelbeschreibung
Zur Versteigerung wird folgendes RÄUMUNGSGUT angeboten:
1 x Werkzeugkoffer mit diversem Inhalt (Kleinstwerkzeug), unter anderem: Malerpinsel, Spachtel, Spiralbohrer, Schrauberbits etc.
Die Sachen befinden sich im gebrauchten Zustand.
Die Schlüssel für den Koffer sind vorhanden.
Das Räumungsgut wird in dem Zustand versteigert, in dem es sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen (§ 806 ZPO).
Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht (§ 312 d BGB).
Allgemeine Versteigerungsbedingungen und Besondere Verkaufsbedingungen können im unteren Teil der Internetseite aufgerufen werden.
Artikelbeschreibung
Zur Versteigerung wird folgendes RÄUMUNGSGUT angeboten:
1 x Werkzeugkoffer mit diversem Inhalt (Kleinstwerkzeug), unter anderem: Malerpinsel, Spachtel, Spiralbohrer, Schrauberbits etc.
Die Sachen befinden sich im gebrauchten Zustand.
Die Schlüssel für den Koffer sind vorhanden.
Das Räumungsgut wird in dem Zustand versteigert, in dem es sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen (§ 806 ZPO).
Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht (§ 312 d BGB).
Allgemeine Versteigerungsbedingungen und Besondere Verkaufsbedingungen können im unteren Teil der Internetseite aufgerufen werden.
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 24.06.2022 16:15:00
- Artikelstandort:
- 79098 Freiburg im Breisgau

Baden-Württemberg
- Bundesland:
- Baden-Württemberg
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieherin Katharina Himmelstein
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
-
- Bezahlung:
- Vorkasse oder Barzahlung
Rechtsform:
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).