Anhänger (2 Achsen)
Auktion ID133360
- Startgebot:
- 150,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 1.020,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 1.020,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- r****e
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- 22
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Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie das unterhalb des Hauptartikelbildes.
Fahrzeuginformationen
Marke / Typ: Humbaur Typ HN-HS TA GVD Variante D231S
FIN: unbekannt
Erstzulassung: 31.05.2010
Leistung (kW/PS): unbekannt
Hubraum (cm³): unbekannt
Kilometerstand: unbekannt
Antriebsart/Kraftstoff: Sonstiges
Getriebeart: ohne
Fahrbereit: Unbekannt
Schlüssel vorhanden: Nein
Papiere vorhanden: Ja (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2)
Anhänger ist nicht zugelassen - letztmalig Prüfplakette erteilt: Juni 2016 -
Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h
Weitere Details entnehmen Sie der EG Übereinstimmungsbescheinigung im Anhang.
Anfragen zum Anhänger können erst ab 11.08.2020 beantwortet werden.
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie das unterhalb des Hauptartikelbildes.
Fahrzeuginformationen
Marke / Typ: Humbaur Typ HN-HS TA GVD Variante D231S
FIN: unbekannt
Erstzulassung: 31.05.2010
Leistung (kW/PS): unbekannt
Hubraum (cm³): unbekannt
Kilometerstand: unbekannt
Antriebsart/Kraftstoff: Sonstiges
Getriebeart: ohne
Fahrbereit: Unbekannt
Schlüssel vorhanden: Nein
Papiere vorhanden: Ja (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2)
Anhänger ist nicht zugelassen - letztmalig Prüfplakette erteilt: Juni 2016 -
Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h
Weitere Details entnehmen Sie der EG Übereinstimmungsbescheinigung im Anhang.
Anfragen zum Anhänger können erst ab 11.08.2020 beantwortet werden.
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 16.08.2020 19:55:00
- Artikelstandort:
- 86641 Rain am Lech

Bayern
- Bundesland:
- Bayern
- Versandart:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse oder Barzahlung
Verkäufer:
Herr Hauptgerichtsvollzieher Franz Baumann
Registriert seit dem 27.05.2013
Rechtsform:
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).