Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit

Inhalt:

zurück
Bild - Mischtechnik auf Leinwand "Carnevale 2022"

Bild - Mischtechnik auf Leinwand "Carnevale 2022"

Österreich Fahne
Auktion ID166944
Schätzwert:
500,00 €
Startgebot:
250,00 €
Aktuelles Gebot:
0,00 €
Startgebot:
250,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
Keine Gebote
Anzahl Gebote
0
Anzahl Klicks
792
Anzahl Beobachter
0

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Bild - Mischtechnik auf Leinwand "Carnevale 2022"
Maße: 70 x 100 cm
Signiert und datiert auf der Rückseite: Egger 2022
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Bild - Mischtechnik auf Leinwand "Carnevale 2022"
Maße: 70 x 100 cm
Signiert und datiert auf der Rückseite: Egger 2022
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
20.03.2023 20:00:00
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Roland Hirmann
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 32,36 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 49,52
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Anfrage: Wäre der Versand des Bildes - bei Versandkostenübernahme - möglich? MfG

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.


0.026982069015503