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Bild - liegender Akt von Patricia Karg

Bild - "liegender Akt"

Österreich Fahne
Auktion ID164904
Schätzwert:
8.000,00 €
Startgebot:
4.000,00 €
Aktuelles Gebot:
4.000,00 €
Aktuelles Gebot:
4.000,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
P**e**y
Anzahl Gebote
1
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1880
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Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Versteigert wird aus dem Gutachten das Bild auf Seite 2/3
Bild - "liegender Akt" von Patricia Karg
Größe: 87 x 240 cm
Leider keine Besichtigung möglich!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

 

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Versteigert wird aus dem Gutachten das Bild auf Seite 2/3
Bild - "liegender Akt" von Patricia Karg
Größe: 87 x 240 cm
Leider keine Besichtigung möglich!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

 

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
26.01.2023 20:00:00
Artikelstandort:
Verwahrer
Kunsthalle Hosp
Ing. Kastner Straße 190
6465 Nasserreith
Bundesland:
Tirol
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Erich Jäger
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Ist die angegebene Grösse mit oder ohne Rahmen?
Welches Material wurde verwendet?
Ist am Rahmen eine Beschädigung sichtbar?
Von welchem Jahr ist das Gemälde ?
Wurde das Gemälde signiert? Wenn ja, wo bitte?

Antwort:
Größe 255/89, signiert vorne rechts unten, gerahmt, Technik ist Holzplatte,Acryl, Arbeit von den 90iger Jahren!

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.


0.024731159210205