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Boots Chanel schwarz zum Schnüren Gr. 38,5 mit Schuhsack
Boots Chanel schwarz zum Schnüren Gr. 38,5 mit Schuhsack

Boots Chanel schwarz zum Schnüren Gr. 38,5

Österreich Fahne
Auktion ID165500
Schätzwert:
1.890,00 €
Startgebot:
945,00 €
Aktuelles Gebot:
0,00 €
Startgebot:
945,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

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Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 9
Boots Chanel schwarz zum Schnüren Gr. 38,5 mit Schuhsack
Achtung Boots sind NEUWERTIG und nicht wie im Gutachten beschrieben NEU!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht
muss selbst organisiert werden!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 9
Boots Chanel schwarz zum Schnüren Gr. 38,5 mit Schuhsack
Achtung Boots sind NEUWERTIG und nicht wie im Gutachten beschrieben NEU!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht
muss selbst organisiert werden!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
03.02.2023 20:04:00
Artikelstandort:
Justiz-Auktions-Zentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 8,34 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU weit € 18,00
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht muss selbst organisiert werden! 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.


0.015974044799805