Brenderup Hochlader 4260 B
Auktion ID138965
- Startgebot:
- 300,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 1.001,00 €
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Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- i****a
- Anzahl Gebote
- 19
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- 61
Artikelbeschreibung
Fahrzeuginformationen
Marke / Typ: Brenderup Typ B05
FIN: YU100B051FP520965
Erstzulassung: 13.10.2015
Leistung (kW/PS): --
Hubraum (cm³): --
Kilometerstand: unbekannt
Antriebsart/Kraftstoff: Sonstiges
Getriebeart: --
Fahrbereit: Ja
Schlüssel vorhanden: Nein
Papiere vorhanden: Ja (nur Zulassungsbescheinigung Teil 1)
Brenderup Hochlader mit einer Gesamtlänge von 4,168 m und einer Breite von 1,49 m.
Abklappbare Front- und Seitenbordwände.
	

	

		Diese Auktion wurde vorzeitig beendet!

		Grund: Der Erlös aus anderen Versteigerungen zur Befriedigung der Gläubiger und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung ist hinreichend (§ 818 ZPO).

		Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Verkäufer!

	

	
Artikelbeschreibung
Fahrzeuginformationen
Marke / Typ: Brenderup Typ B05
FIN: YU100B051FP520965
Erstzulassung: 13.10.2015
Leistung (kW/PS): --
Hubraum (cm³): --
Kilometerstand: unbekannt
Antriebsart/Kraftstoff: Sonstiges
Getriebeart: --
Fahrbereit: Ja
Schlüssel vorhanden: Nein
Papiere vorhanden: Ja (nur Zulassungsbescheinigung Teil 1)
Brenderup Hochlader mit einer Gesamtlänge von 4,168 m und einer Breite von 1,49 m.
Abklappbare Front- und Seitenbordwände.
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 22.01.2021 16:26:15
- Artikelstandort:
- 85221 Dachau

Bayern
- Bundesland:
- Bayern
- Versandart:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Ein Gutachten liegt nicht vor.
Der Anhänger ist nicht zugelassen.
Das zulässige Gesamtgewicht beträgt 1200 kg, die max. Stützlast 100 kg
Der Anhänger wurde nicht von einem Gutachter besichtigt. Ihre Frage kann deshalb nicht beantwortet werden.
Verkäufer:
Herr Hauptgerichtsvollzieher Thomas Holzmann
Registriert seit dem 01.06.2011
Rechtsform:
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).