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COVID-19 Antigen Schnelltest

Deutschland Fahne
Auktion ID164310
Startgebot:
12.150,00 €
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12.150,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet

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Artikelbeschreibung

Im Wege der Zwangsversteigerung werden insgesamt 81 Boxen Covid-19 Antigen Schnelltest (Inhalt insgesamt 60750 Test) versteigert.

Die einzelnen Boxen beinhalten jeweils 30 x 25 Test (insgesamt 750).

Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Spaßbieter/Vertipper werden auf § 3 Abs. 4 und 5 der Internetversteigerung VO hingewiesen und von allen weiteren Auktionen ausgeschlossen. Weiterhin haften diese für einen eventuellen Mindererlös.

Angebote zum Sofortkauf werden nicht angenommen.

Artikelbeschreibung

Im Wege der Zwangsversteigerung werden insgesamt 81 Boxen Covid-19 Antigen Schnelltest (Inhalt insgesamt 60750 Test) versteigert.

Die einzelnen Boxen beinhalten jeweils 30 x 25 Test (insgesamt 750).

Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Spaßbieter/Vertipper werden auf § 3 Abs. 4 und 5 der Internetversteigerung VO hingewiesen und von allen weiteren Auktionen ausgeschlossen. Weiterhin haften diese für einen eventuellen Mindererlös.

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Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
21.12.2022 16:30:56
Artikelstandort:
33415 Verl Nordrhein-Westfalen
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Verkäufer:
Obergerichtsvollzieher Reiner Linneweber
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).


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