Filmkamera Eumig C 6 Zoom Reflex
Auktion ID158166
- Startgebot:
- 17,50 €
- Aktuelles Gebot:
- 19,50 €
- Aktuelles Gebot:
- 19,50 €
Versand: Post / DHL
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- C**c**l
- Anzahl Gebote
- 3
- Anzahl Klicks
- 658
- Anzahl Beobachter
- 0
Artikelbeschreibung
1 gebrauchte Filmkamera
Produktion: 1963
Objektiv: Eumig 504 1:1,8/8-25 mm
Bilder pro Sekunde: 1+16+32
Technische Daten: RX, FF, TBA
Gehäuse: MG, HSL gra
Die Kamera soll funktionsfähig sein.
Die Kamera weist Gebrauchsspuren auf.
Die Sache wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewährleistung übernommen.
Auf den Fotos sind belichtungsbedingte Farbabweichungen zum Original möglich.
Artikelbeschreibung
1 gebrauchte Filmkamera
Produktion: 1963
Objektiv: Eumig 504 1:1,8/8-25 mm
Bilder pro Sekunde: 1+16+32
Technische Daten: RX, FF, TBA
Gehäuse: MG, HSL gra
Die Kamera soll funktionsfähig sein.
Die Kamera weist Gebrauchsspuren auf.
Die Sache wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewährleistung übernommen.
Auf den Fotos sind belichtungsbedingte Farbabweichungen zum Original möglich.
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 26.06.2022 22:00:00
- Artikelstandort:
- 06886 Luth.Wittenberg

Sachsen-Anhalt
- Bundesland:
- Sachsen-Anhalt
- Verkäufer:
- Obergerichtsvollzieherin Janet Wandke
- Versandart:
- Post / DHL
- Versandkosten:
- 10,49 €
- Versicherungskosten:
- 0,00 €
- Versand nach:
- Deutschland und Österreich
- Lieferdetails:
- Bei Versand nach Österreich ist mit Zusatzkosten zu rechnen.
Selbstabholung möglich
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).