Großes Konvolut Nähgarne, Reißverschlüsse, Knöpfe
Auktion ID158162
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- 75,00 €
- Aktuelles Gebot:
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Endet in: Auktion beendet
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- K**a**g
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Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Großes Konvolut Nähgarne, Reißverschlüsse, Knöpfe
Viele 1000 Stück Knöpfe, viele 1000m Garne, und große Mengen Reißverschlüsse
Viele Farben, Formen und Ausführungen
Thermopatch-Bänder
Garne: Kettelgarn, Bauschgarn, Nähgarne (Nm 60-120)
Knöpfe: Raritäten, da teilweise 60 Jahre alt
Verkauf als defekt ohne Gewährleistung, Garantie oder Rückgaberecht. Zahlung per Überweisung vorab innerhalb von 14 Tagen nach Auktionsende. Abholung innerhalb von max. vier Wochen nach Auktionsende nach vorheriger Terminabstimmung. In der JVA Bremen besteht die 3G-Regel, Masken- und Ausweispflicht.
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Großes Konvolut Nähgarne, Reißverschlüsse, Knöpfe
Viele 1000 Stück Knöpfe, viele 1000m Garne, und große Mengen Reißverschlüsse
Viele Farben, Formen und Ausführungen
Thermopatch-Bänder
Garne: Kettelgarn, Bauschgarn, Nähgarne (Nm 60-120)
Knöpfe: Raritäten, da teilweise 60 Jahre alt
Verkauf als defekt ohne Gewährleistung, Garantie oder Rückgaberecht. Zahlung per Überweisung vorab innerhalb von 14 Tagen nach Auktionsende. Abholung innerhalb von max. vier Wochen nach Auktionsende nach vorheriger Terminabstimmung. In der JVA Bremen besteht die 3G-Regel, Masken- und Ausweispflicht.
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 27.06.2022 10:10:00
- Artikelstandort:
- Justizvollzugsanstalt Bremen, Am Fuchsberg 3, 28239 Bremen
- Bundesland:
- Bremen
- Verkäufer:
- Justizvollzugsanstalt Bremen-Oslebshausen
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
-
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Versteigerung nach privatem Recht (ausgesonderte, unanbringliche, eingezogene und Fund-Sachen), Ziff. 2 b) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.

Gewährleistung gemäß § 9 der Besonderen Verkaufsbedingungen, kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nrn. 1 bis 4, 6 und 8 sowie § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).