Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit

Inhalt:

zurück
Handtasche der Marke Dior LADY DIOR S CALFSKIN
Handtasche der Marke Dior LADY DIOR S CALFSKIN

Handtasche der Marke Dior "LADY DIOR S CALFSKIN" NEU

Österreich Fahne
Auktion ID165426
Schätzwert:
4.900,00 €
Startgebot:
2.450,00 €
Aktuelles Gebot:
2.450,00 €
Aktuelles Gebot:
2.450,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
G**c**e
Anzahl Gebote
1
Anzahl Klicks
791
Anzahl Beobachter
0

Artikelbeschreibung

Handtasche der Marke Dior "LADY DIOR S CALFSKIN" NEU
+ 1 Seidentuch
+ 3 Anhänger:
MY LADY DIOR BADGE METAL
MY LADY DIOR BADGE METAL
PINS
Größe: 20 x 17 x 8 cm
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht
muss selbst organisiert werden!

Artikelbeschreibung

Handtasche der Marke Dior "LADY DIOR S CALFSKIN" NEU
+ 1 Seidentuch
+ 3 Anhänger:
MY LADY DIOR BADGE METAL
MY LADY DIOR BADGE METAL
PINS
Größe: 20 x 17 x 8 cm
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht
muss selbst organisiert werden!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
31.01.2023 20:10:00
Artikelstandort:
Justiz-Auktions-Zentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 5,75 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU weit € 16,00
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht muss selbst organisiert werden! 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Guten Tag,

können Sie mir das Gutachten zukommen lassen. Ist die Tasche neu und ungetragen? Können Sie für die echt Garantieren?

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.


0.015678882598877