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Handy der Marke Samsung Galaxy J7 Prime2
Handy der Marke Samsung Galaxy J7 Prime2

Handy der Marke Samsung Galaxy J7 Prime2

Österreich Fahne
Auktion ID169716
Schätzwert:
10,00 €
Startgebot:
5,00 €
Aktuelles Gebot:
5,00 €
Aktuelles Gebot:
5,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
a**i**0
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192
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Artikelbeschreibung

Handy der Marke Samsung Galaxy J7 Prime2
Modellnummer: SM-G611F/DS - gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
ohne jegliches Zubehör - IMEI: 355735095697092 - Display beschädigt   
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren konnten nicht überprüft werden!
Aufgrund des Nichtbezahlens vom Ersteigerungserlös wird der Artikel nochmals versteigert!
Spaßbieter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen!!

Artikelbeschreibung

Handy der Marke Samsung Galaxy J7 Prime2
Modellnummer: SM-G611F/DS - gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
ohne jegliches Zubehör - IMEI: 355735095697092 - Display beschädigt   
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren konnten nicht überprüft werden!
Aufgrund des Nichtbezahlens vom Ersteigerungserlös wird der Artikel nochmals versteigert!
Spaßbieter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen!!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
05.06.2023 20:19:00
Artikelstandort:
Justiz-Auktions-Zentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 5,25 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU weit € 10,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.


0.022409200668335