Handys von Gsmart/Alcatel/BlackBerry
Auktion ID165872
- Schätzwert:
- 10,00 €
- Startgebot:
- 5,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 6,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 6,00 €
Versand: Post
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- j**n**l
- Anzahl Gebote
- 2
- Anzahl Klicks
- 194
- Anzahl Beobachter
- 0
Artikelbeschreibung
Handy Gsmart Model: Roma RX
IMEI: 358710060121557 IMEI: 358710060191550 - Display beschädigt
Handy der Marke Alcatel one touch
Handy BlackBerry Z30Model: RFY111LW - IMEI: 356966052617547
Alle drei Geräte sind gebraucht weiße Gebrauchsspuren auf (siehe Foto)!
Geräte werden ohne jegliches Zubehör versteigert!
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren konnten nicht überprüft werden!
Artikelbeschreibung
Handy Gsmart Model: Roma RX
IMEI: 358710060121557 IMEI: 358710060191550 - Display beschädigt
Handy der Marke Alcatel one touch
Handy BlackBerry Z30Model: RFY111LW - IMEI: 356966052617547
Alle drei Geräte sind gebraucht weiße Gebrauchsspuren auf (siehe Foto)!
Geräte werden ohne jegliches Zubehör versteigert!
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren konnten nicht überprüft werden!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 07.02.2023 20:10:00
- Artikelstandort:
- Justiz-Auktions-Zentrum Wien

Dr. Adolf Schärf Platz 3

1220 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
- Versandart:
- Post
- Versandkosten:
5,25 €
- Versicherungskosten:
- 0,00 €
- Versand nach:
- EU
- Lieferdetails:
- Versandkosten EU weit € 10,90

versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.