Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit

Inhalt:

zurück
3 Herrenarmbanduhren der Marke Swatch "Chrono"

Herrenarmbanduhren der Marke Swatch "Chrono"

Österreich Fahne
Auktion ID162818
Schätzwert:
50,00 €
Startgebot:
25,00 €
Aktuelles Gebot:
47,00 €
Aktuelles Gebot:
47,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
e**a**0
Anzahl Gebote
8
Anzahl Klicks
885
Anzahl Beobachter
0

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 1-3
3 Herrenarmbanduhren der Marke Swatch "Chrono"
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Batterien müssen erneuert werden!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 1-3
3 Herrenarmbanduhren der Marke Swatch "Chrono"
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Batterien müssen erneuert werden!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
06.12.2022 20:00:00
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Andreas Mikuta
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 5,25 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 10,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.


0.027766942977905