Kleinkraftrad Aprilia C 50
Auktion ID164369
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- 50,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 160,00 €
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Endet in: Auktion beendet
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- M**h**n
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Artikelbeschreibung
Marke / Typ: Aprilia
FIN: Unbekannt
Erstzulassung: 15.01.2016
Leistung (kW/PS): 3 kw
Hubraum (cm³): 50
Kilometerstand: 22411 laut Tacho
Antriebsart/Kraftstoff: Sonstiges
Getriebeart: unbekannt
Fahrbereit: Nein
Schlüssel vorhanden: Nein
Papiere vorhanden: Ja (nur Zulassungsbescheinigung Teil 1)
Zur Verwertung gelangt ein Roller der Marke Aprilia C50 (Variante 2).
Der Roller ist nicht fahrtauglich und muss abtransportiert werden. Die Kunststoffverkleidung und viele weitere Teile sind beschädigt (siehe Bilder). Das Fahrzeug eignet sich als Ersatzteilspender.
Eine technische Überprüfung konnte nicht stattfinden.
Die Fahrzeugpapiere liegen vor.
Artikelbeschreibung
Marke / Typ: Aprilia
FIN: Unbekannt
Erstzulassung: 15.01.2016
Leistung (kW/PS): 3 kw
Hubraum (cm³): 50
Kilometerstand: 22411 laut Tacho
Antriebsart/Kraftstoff: Sonstiges
Getriebeart: unbekannt
Fahrbereit: Nein
Schlüssel vorhanden: Nein
Papiere vorhanden: Ja (nur Zulassungsbescheinigung Teil 1)
Zur Verwertung gelangt ein Roller der Marke Aprilia C50 (Variante 2).
Der Roller ist nicht fahrtauglich und muss abtransportiert werden. Die Kunststoffverkleidung und viele weitere Teile sind beschädigt (siehe Bilder). Das Fahrzeug eignet sich als Ersatzteilspender.
Eine technische Überprüfung konnte nicht stattfinden.
Die Fahrzeugpapiere liegen vor.
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 11.12.2022 14:50:08
- Artikelstandort:
- 53225 Bonn

Nordrhein-Westfalen
- Bundesland:
- Nordrhein-Westfalen
- Verkäufer:
- Staatsanwaltschaft Bonn
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
-
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Versteigerung nach privatem Recht (ausgesonderte, unanbringliche, eingezogene und Fund-Sachen), Ziff. 2 b) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.

Gewährleistung gemäß § 9 der Besonderen Verkaufsbedingungen, kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nrn. 1 bis 4, 6 und 8 sowie § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).