Laserwasserwaage EPT-97A2 400mm inkl. Stativ im Koffer
Auktion ID149794
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- Aktuelles Gebot:
- 51,00 €
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Endet in: Auktion beendet
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- m**1**0
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Artikelbeschreibung
Die Laserwasserwaage ist zu versteigerndes Räumungsgut. Bei einem Funktionstest am 05.10.2021 ließ sich das Gerät aufstellen. Die Überprüfung erfolgte jedoch durch einen Laien, sodass KEINE Ansprüche auf volle Funktionstüchtigkeit bestehen.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass KEINE weiteren Unterlagen vorhanden sind.
Es wird ausschließlich die Laserwasserwaage wie auf den Bildern ersichtlich zum Kauf angeboten. Beschädigungen sind nicht ersichtlich. Das Alter der Laserwasserwaage ist unbekannt.
Der Gegenstand wird in dem Zustand verkauft, in dem er sich befindet. Für Güte und Beschaffenheit wird keine Gewährleistung übernommen, § 806 ZPO.
Artikelbeschreibung
Die Laserwasserwaage ist zu versteigerndes Räumungsgut. Bei einem Funktionstest am 05.10.2021 ließ sich das Gerät aufstellen. Die Überprüfung erfolgte jedoch durch einen Laien, sodass KEINE Ansprüche auf volle Funktionstüchtigkeit bestehen.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass KEINE weiteren Unterlagen vorhanden sind.
Es wird ausschließlich die Laserwasserwaage wie auf den Bildern ersichtlich zum Kauf angeboten. Beschädigungen sind nicht ersichtlich. Das Alter der Laserwasserwaage ist unbekannt.
Der Gegenstand wird in dem Zustand verkauft, in dem er sich befindet. Für Güte und Beschaffenheit wird keine Gewährleistung übernommen, § 806 ZPO.
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 28.10.2021 16:00:00
- Artikelstandort:
- 04720 Döbeln

Sachsen
- Bundesland:
- Sachsen
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
-
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Verkäufer:
Frau Gerichtsvollzieherin Silke Seibt
Registriert seit dem 13.10.2021
Rechtsform:
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).