Mattel Monster High FRANKIE STEIN W2556/W2558
Auktion ID158578
- Startgebot:
- 17,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 18,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 18,00 €
Versand: Post
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- l**a**0
- Anzahl Gebote
- 2
- Anzahl Klicks
- 230
- Anzahl Beobachter
- 0
Artikelbeschreibung
Zur Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung wird angeboten:
Eine Figur der Firma Mattel aus der Serie "Monster High"
Modell: Frankie Stein
Jahrgang: 2011
Modellnummer: W2556 / W2558
Die Figur befindet sich in der Originalverpackung (nicht versiegelt).
Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Artikelbeschreibung
Zur Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung wird angeboten:
Eine Figur der Firma Mattel aus der Serie "Monster High"
Modell: Frankie Stein
Jahrgang: 2011
Modellnummer: W2556 / W2558
Die Figur befindet sich in der Originalverpackung (nicht versiegelt).
Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 15.07.2022 08:00:00
- Artikelstandort:
- 45143 Essen-Altenessen
- Bundesland:
- Nordrhein-Westfalen
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieherin Claudia Theis
- Versandart:
- Post
- Versandkosten:
- 7,50 €
- Versicherungskosten:
- 0,00 €
- Versand nach:
- Deutschland und Österreich
- Lieferdetails:
- Bei Versand nach Österreich ist mit Zusatzkosten zu rechnen.
Selbstabholung möglich
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Antwort:
Hallo, manche Artikel sind deshalb mehrfach eingetragen, da sie mehrfach zu haben sind. Bei dem Artikel W2256/W2258 hat sich ein Fehler eingeschlichen. Die Puppe ist nur einmal zum preis von aktuell 17,00 EUR zu bekommen.
Liebe Grüße
Rechtsform:
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).