Mercedes Benz E 200 CDI
Auktion ID149434
- Schätzwert:
- 200,00 €
- Startgebot:
- 100,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 160,00 €
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Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- M**e**o
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Artikelbeschreibung
Fahrzeug wird als Ersatzteillager versteigert!
Mercedes Benz E 200 CDI
Diesel - grau - 85 kw
Erstzulassung: 09/1999
Kilometerstand: nicht feststellbar
Fahrgestellnr.: WDB2100071A994805
Schlüssel vorhanden - ohne Papiere
Pickerl mit 09/2021 abgelaufen!
Leider keine Besichtigung möglich!
Schätzungsurkunde siehe Bild 1!
Zur Beachtung:
Aufgrund der Verordnung des BMLFUW über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen (Altfahrzeugeverordnung), BGBl. II Nr. 407/2002 idF BGBl. II Nr. 13/2014, im Zusammenhang mit dem darauf im Jahr 2015 ergangenen Erlass des BMLFUW (beides abrufbar unter https://www.bmlfuw.gv.at/greentec/abfall-ressourcen/abfall-altlastenrecht/awg-verordnungen/altf_vo.html) dürfen Altfahrzeuge nur mehr eingeschränkt veräußert und übergeben werden. Ziel dieser Verordnung ist es, Maßnahmen festzulegen, um einerseits die Vermeidung von insbesondere gefährlichen Abfällen von Fahrzeugen und andererseits die Wiederverwendung und Verwertung von Altfahrzeugteilen und ihren Bauteilen zu intensivieren. Bestimmte Kraftfahrzeuge, die Abfälle im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) sind, bedürfen für die Übernahme und Behandlung nach § 24a AWG einer Erlaubnis.
Gemäß § 15 Abs. 5 und Abs. 5a AWG ist der Abfallbesitzer dafür verantwortlich, dass Abfälle an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler übergeben werden und eine umweltgerechte Verwertung/Beseitigung der Abfälle explizit beauftragt wird.
Die Abgabe dieses Fahrzeugs ist nur an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler möglich.
Eine entsprechender Nachweis ist bei Übernahme des Fahrzeugs vorzulegen!
Artikelbeschreibung
Fahrzeug wird als Ersatzteillager versteigert!
Mercedes Benz E 200 CDI
Diesel - grau - 85 kw
Erstzulassung: 09/1999
Kilometerstand: nicht feststellbar
Fahrgestellnr.: WDB2100071A994805
Schlüssel vorhanden - ohne Papiere
Pickerl mit 09/2021 abgelaufen!
Leider keine Besichtigung möglich!
Schätzungsurkunde siehe Bild 1!
Zur Beachtung:
Aufgrund der Verordnung des BMLFUW über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen (Altfahrzeugeverordnung), BGBl. II Nr. 407/2002 idF BGBl. II Nr. 13/2014, im Zusammenhang mit dem darauf im Jahr 2015 ergangenen Erlass des BMLFUW (beides abrufbar unter https://www.bmlfuw.gv.at/greentec/abfall-ressourcen/abfall-altlastenrecht/awg-verordnungen/altf_vo.html) dürfen Altfahrzeuge nur mehr eingeschränkt veräußert und übergeben werden. Ziel dieser Verordnung ist es, Maßnahmen festzulegen, um einerseits die Vermeidung von insbesondere gefährlichen Abfällen von Fahrzeugen und andererseits die Wiederverwendung und Verwertung von Altfahrzeugteilen und ihren Bauteilen zu intensivieren. Bestimmte Kraftfahrzeuge, die Abfälle im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) sind, bedürfen für die Übernahme und Behandlung nach § 24a AWG einer Erlaubnis.
Gemäß § 15 Abs. 5 und Abs. 5a AWG ist der Abfallbesitzer dafür verantwortlich, dass Abfälle an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler übergeben werden und eine umweltgerechte Verwertung/Beseitigung der Abfälle explizit beauftragt wird.
Die Abgabe dieses Fahrzeugs ist nur an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler möglich.
Eine entsprechender Nachweis ist bei Übernahme des Fahrzeugs vorzulegen!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 03.12.2021 20:00:00
- Artikelstandort:
- Verwahrer

Fa. Schlepp & Berge GmbH

Hans Maier Straße 7

6020 Innsbruck
- Bundesland:
- Tirol
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
-
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Verkäufer:
Herr Gerichtsvollzieher Alexander Marx
Registriert seit dem 27.09.2019
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.