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Opel Vivaro 2.5 CDTI
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Opel Vivaro 2.5 CDTI

Deutschland Fahne
Auktion ID161453
Startgebot:
2.000,00 €
Aktuelles Gebot:
3.001,01 €
Aktuelles Gebot:
3.001,01 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
c**e**r
Anzahl Gebote
14
Anzahl Klicks
3880
Anzahl Beobachter
0

Artikelbeschreibung

Fahrzeuginformationen

Marke / Typ: Opel Vivaro 2.5 CDTI / F7
FIN: W0LF7ADA65V647275
Erstzulassung: 20.06.2005
Leistung (kW/PS): 99 kW
Hubraum (cm³): 2463
Kilometerstand: 226.067
Antriebsart/Kraftstoff: Diesel
Getriebeart: Schaltgetriebe
Fahrbereit: Ja
Schlüssel vorhanden: Ja (1 Schlüssel)
Papiere vorhanden: Ja (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2)

Baustellenfahrzeug mit deutlichen Gebrauchsspuren innen,  im Laderaum und auch außen (zahlreiche Dellen) - wurde am 21.Juli 2022 abgemeldet. Fahrzeug war bis Ende Juni im Einsatz.

TÜV bis November 2023

Artikelbeschreibung

Fahrzeuginformationen

Marke / Typ: Opel Vivaro 2.5 CDTI / F7
FIN: W0LF7ADA65V647275
Erstzulassung: 20.06.2005
Leistung (kW/PS): 99 kW
Hubraum (cm³): 2463
Kilometerstand: 226.067
Antriebsart/Kraftstoff: Diesel
Getriebeart: Schaltgetriebe
Fahrbereit: Ja
Schlüssel vorhanden: Ja (1 Schlüssel)
Papiere vorhanden: Ja (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2)

Baustellenfahrzeug mit deutlichen Gebrauchsspuren innen,  im Laderaum und auch außen (zahlreiche Dellen) - wurde am 21.Juli 2022 abgemeldet. Fahrzeug war bis Ende Juni im Einsatz.

TÜV bis November 2023

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
15.10.2022 12:00:00
Artikelstandort:
94522 Wallersdorf
Bayern
Bundesland:
Bayern
Verkäufer:
Hauptgerichtsvollzieherin Roswitha Kellermann
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Hat der Renault Klima Anlage?

Antwort:
Es handelt sich um einen Opel Vivaro. Klimaanlage hat er nicht.

Rechtsform:

Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).


0.024983882904053