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Öl auf Leinwand Damenbildnis von Anton Katzer (1863-1945)
Öl auf Leinwand Damenbildnis von Anton Katzer (1863-1945)
Öl auf Leinwand Damenbildnis von Anton Katzer (1863-1945)
Öl auf Leinwand Damenbildnis von Anton Katzer (1863-1945)

Öl auf Leinwand "Damenbildnis" von Anton Katzer

Österreich Fahne
Auktion ID165009
Schätzwert:
250,00 €
Startgebot:
125,00 €
Aktuelles Gebot:
520,00 €
Aktuelles Gebot:
520,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
A**i**a
Anzahl Gebote
13
Anzahl Klicks
2082
Anzahl Beobachter
0

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Öl auf Leinwand "Damenbildnis" von Anton Katzer (1863-1945)
Größe: 34 x 42 cm - links unten signiert: A. Katzer
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Öl auf Leinwand "Damenbildnis" von Anton Katzer (1863-1945)
Größe: 34 x 42 cm - links unten signiert: A. Katzer
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
03.02.2023 20:00:00
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Roman Duda
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Sehr geehrter Herr Gerichtsvollzieher Herr Duda, wäre es ausnahmsweise möglich, falls ich die Auktion gewinnen sollte das Bild unfrei und auf eigenes Risiko von mir per Post zu schicken - die Größe des Bildes würde es ja zulassen. Ich komme aus Deutschland. Wünsche ihnen einen schönen Abend. Vielen Dank Joachim Müller

Antwort:
Leider nur gegen Selbstabholung!

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.


0.018467903137207