Pianoflügel Gustav Kern Mod. 160
Auktion ID159669
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- 5.000,00 €
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Endet in: 3 Tage, 7 Stunden, 45 Minuten
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Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie das unterhalb des Hauptartikelbildes.
Versteigert wird ein gebrauchter Pianoflügel Marke Gustav Kern, Modell 160, Farbe schwarz poliert.
Der Flügel ist laut Gutachter ca. 5 bis 10 Jahre alt und hat die üblichen Gebrauchsspuren. Siehe hierzu auch Gutachten als pdf-Datei.
Der Flügel ist zur Zeit bei einer Spedition in Rastatt eingelagert. Ein Versand ist ggf. durch die Spedition auf eigene Kosten möglich.
KEIN SOFORTVERKAUF MÖGLICH. Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie das unterhalb des Hauptartikelbildes.
Versteigert wird ein gebrauchter Pianoflügel Marke Gustav Kern, Modell 160, Farbe schwarz poliert.
Der Flügel ist laut Gutachter ca. 5 bis 10 Jahre alt und hat die üblichen Gebrauchsspuren. Siehe hierzu auch Gutachten als pdf-Datei.
Der Flügel ist zur Zeit bei einer Spedition in Rastatt eingelagert. Ein Versand ist ggf. durch die Spedition auf eigene Kosten möglich.
KEIN SOFORTVERKAUF MÖGLICH. Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Details
- Auktion endet in
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- Endet am:
- 17.08.2022 17:00:00
- Artikelstandort:
- 76437 Rastatt

Baden-Württemberg
- Bundesland:
- Baden-Württemberg
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- ggf. ist ein Versand auf eigene Kosten per Spedition möglich
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Verkäufer:
Frau Obergerichtsvollzieherin Daniela Heidt
Registriert seit dem 28.12.2010
Rechtsform:
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).