Robbe und Berking Barkoffer Kirschenholz (ohne Inhalt)
Auktion ID157689
- Startgebot:
- 1.750,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 0,00 €
- Startgebot:
- 1.750,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- Keine Gebote
- Anzahl Gebote
- 0
- Anzahl Klicks
- 2037
- Anzahl Beobachter
- 0
Artikelbeschreibung
Es wird angeboten :
Ein hochwertiger Barkoffer aus dem Hause Robbe und Berking ( Robbe & Berking ist eine traditionsreiche Silbermanufaktur, deren Ursprung bis auf das Jahr 1874 zurückgeht. ) aus Kirschenholz.
Maße: Breite: 62 cm, Länge: 59 cm, Höhe: 147 cm
Der Barkoffer ist auf Rollen und vollständig verschließbar.
Gewicht ca. 80 KG
Schäden oder Mängel sind nicht bekannt, beziehungsweise aufgefallen.
Der Barkoffer wird ohne Inhalt angeboten.
Neupreis liegt bei ca. 3500 € . Der Barkoffer ist ca. 1 Jahr alt.
Bei Rückfragen: Lars-Hendrik.Hahn@ag-neuss.nrw.de - Tel. 0179 438 09 01
Artikelbeschreibung
Es wird angeboten :
Ein hochwertiger Barkoffer aus dem Hause Robbe und Berking ( Robbe & Berking ist eine traditionsreiche Silbermanufaktur, deren Ursprung bis auf das Jahr 1874 zurückgeht. ) aus Kirschenholz.
Maße: Breite: 62 cm, Länge: 59 cm, Höhe: 147 cm
Der Barkoffer ist auf Rollen und vollständig verschließbar.
Gewicht ca. 80 KG
Schäden oder Mängel sind nicht bekannt, beziehungsweise aufgefallen.
Der Barkoffer wird ohne Inhalt angeboten.
Neupreis liegt bei ca. 3500 € . Der Barkoffer ist ca. 1 Jahr alt.
Bei Rückfragen: Lars-Hendrik.Hahn@ag-neuss.nrw.de - Tel. 0179 438 09 01
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 01.06.2022 15:10:13
- Artikelstandort:
- 41189 Mönchengladbach , Nordrhein Westfalen
- Bundesland:
- Nordrhein-Westfalen
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Lars-Hendrik Hahn
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
-
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Antwort:
Das Bild wurde mir soeben von der Spedition übermittelt und ist nun hochgeladen.
Rechtsform:
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).