Schaumstoffwürfel u.a.
Auktion ID202621
- Schätzwert:
- 20,00 €
- Startgebot:
- 10,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 0,00 €
- Startgebot:
- 10,00 €
Versand: Post
Endet in: 12 Tage, 7 Stunden, 2 Minuten
- Höchstbietender
- Keine Gebote
- Anzahl Gebote
- 0
- Anzahl Klicks
- 51
- Anzahl Beobachter
- 0
Artikelbeschreibung
Schaumstoffwürfel
Action-Cam der Marke Maxxter
Feuerzeug mit der Aufschrift BMW
Handy der Marke Apple iPhone iPhone 4 - IMEI: 012544002764440
ohne jegliches Zubehör - gebraucht/gebrauchsspuren vorhanden
Display stark beschädigt!
Sonnenbrille von New Yorker
2 Bluetooth-Boxen (1x Marke Maxxter, 1x Marke Denver)
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren (I-Cloud) konnten nicht überprüft werden!
Artikelbeschreibung
Schaumstoffwürfel
Action-Cam der Marke Maxxter
Feuerzeug mit der Aufschrift BMW
Handy der Marke Apple iPhone iPhone 4 - IMEI: 012544002764440
ohne jegliches Zubehör - gebraucht/gebrauchsspuren vorhanden
Display stark beschädigt!
Sonnenbrille von New Yorker
2 Bluetooth-Boxen (1x Marke Maxxter, 1x Marke Denver)
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren (I-Cloud) konnten nicht überprüft werden!
Details
- Auktion endet in
- 12 Tage, 7 Stunden, 2 Minuten
- Endet am:
- 26.11.2025 20:13:00
- Artikelstandort:
- Justiz-Auktions-Zentrum Wien

Dr. Adolf Schärf Platz 3

1220 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
- Versandart:
- Post
- Versandkosten:
5,65 €
- Versicherungskosten:
- 0,00 €
- Versand nach:
- EU
- Lieferdetails:
- Versandkosten EU weit € 10,90

versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf ausgeschlossen!

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.