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Schaumstoffwürfel u.a.
Schaumstoffwürfel u.a.

Schaumstoffwürfel u.a.

Österreich Fahne
Auktion ID202621
Schätzwert:
20,00 €
Startgebot:
10,00 €
Aktuelles Gebot:
0,00 €
Startgebot:
10,00 €

Versand: Post
Endet in: 12 Tage, 7 Stunden, 2 Minuten

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Artikelbeschreibung

Schaumstoffwürfel
Action-Cam der Marke Maxxter
Feuerzeug mit der Aufschrift BMW
Handy der Marke Apple iPhone iPhone 4 - IMEI: 012544002764440
ohne jegliches Zubehör - gebraucht/gebrauchsspuren vorhanden
Display stark beschädigt!
Sonnenbrille von New Yorker
2 Bluetooth-Boxen (1x Marke Maxxter, 1x Marke Denver)
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren (I-Cloud) konnten nicht überprüft werden!

 


 

Artikelbeschreibung

Schaumstoffwürfel
Action-Cam der Marke Maxxter
Feuerzeug mit der Aufschrift BMW
Handy der Marke Apple iPhone iPhone 4 - IMEI: 012544002764440
ohne jegliches Zubehör - gebraucht/gebrauchsspuren vorhanden
Display stark beschädigt!
Sonnenbrille von New Yorker
2 Bluetooth-Boxen (1x Marke Maxxter, 1x Marke Denver)
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren (I-Cloud) konnten nicht überprüft werden!

 


 

Details

Auktion endet in
12 Tage, 7 Stunden, 2 Minuten
Endet am:
26.11.2025 20:13:00
Artikelstandort:
Justiz-Auktions-Zentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 5,65 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU weit € 10,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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