Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit

Inhalt:

zurück
Verpackung aussen
Verpackung Seite

Smartphone HUAWEI

Deutschland Fahne
Auktion ID158308
Startgebot:
180,00 €
Aktuelles Gebot:
245,00 €
Aktuelles Gebot:
245,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
s**x**x
Anzahl Gebote
6
Anzahl Klicks
925
Anzahl Beobachter
0

Artikelbeschreibung

Angeobten wird ein Smartphone der Marke HUAWEI

Bezeichnung:

HUAWEI P40 lite / 5G

Weitere Angaben auf der Verpackung: ROM: 128GB; RAM: 6GB, Color: Midnight Black

Model: CDY-NX9A

SIM: Dual SIM

 

 

Der Artikel ist originalverpackt und offensichtlich wurde die Verpackung auch noch nicht geöffnet.

Trotzdem erfolgt der Verkauf ohne jegliche Garantie für Güte und Beschaffenheit.

Bitte die Bilder ansehen und die Versandkosten beachten!

 

Artikelbeschreibung

Angeobten wird ein Smartphone der Marke HUAWEI

Bezeichnung:

HUAWEI P40 lite / 5G

Weitere Angaben auf der Verpackung: ROM: 128GB; RAM: 6GB, Color: Midnight Black

Model: CDY-NX9A

SIM: Dual SIM

 

 

Der Artikel ist originalverpackt und offensichtlich wurde die Verpackung auch noch nicht geöffnet.

Trotzdem erfolgt der Verkauf ohne jegliche Garantie für Güte und Beschaffenheit.

Bitte die Bilder ansehen und die Versandkosten beachten!

 

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
28.06.2022 21:16:49
Artikelstandort:
96450 Coburg
Bayern
Bundesland:
Bayern
Verkäufer:
Obergerichtsvollzieherin Gabriele Müller
Versandart:
Post
Versandkosten:
Deutschland Fahne 7,49 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
Deutschland und Österreich
Lieferdetails:
Bei Versand nach Österreich ist mit Zusatzkosten zu rechnen.
Selbstabholung möglich

Bei Versand außerhalb Deutschlands fallen ggf. höhere Versandkosten an! 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Versteigerung nach privatem Recht (ausgesonderte, unanbringliche, eingezogene und Fund-Sachen), Ziff. 2 b) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Gewährleistung gemäß § 9 der Besonderen Verkaufsbedingungen, kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nrn. 1 bis 4, 6 und 8 sowie § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).


0.02257513999939