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Smartphones von HUAWEI/Samsung/XIAOMI

Smartphones von HUAWEI/Samsung/XIAOMI

Österreich Fahne
Auktion ID160979
Schätzwert:
50,00 €
Startgebot:
25,00 €
Aktuelles Gebot:
42,00 €
Aktuelles Gebot:
42,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
i**8**8
Anzahl Gebote
4
Anzahl Klicks
698
Anzahl Beobachter
0

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Smartphones der Marken:
Xiaomi Redmi Note 10 Pro (starke Gebrauchsspuren)
Samsung Galaxy S8 (starke Gebrauchsspuren - Display defekt)
Huawei P30 (starke Gebrauchsspuren - Display defekt)
Geräte ohne jegliches Zubehör!
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren auf den Geräten konnte nicht überprüft werden!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Smartphones der Marken:
Xiaomi Redmi Note 10 Pro (starke Gebrauchsspuren)
Samsung Galaxy S8 (starke Gebrauchsspuren - Display defekt)
Huawei P30 (starke Gebrauchsspuren - Display defekt)
Geräte ohne jegliches Zubehör!
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren auf den Geräten konnte nicht überprüft werden!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
12.10.2022 20:04:00
Artikelstandort:
Bezirksgericht Innsbruck
Bruneckerstraße 3
6020 Innsbruck
Bundesland:
Tirol
Verkäufer:
Gerichtsvollzieherin Brigitte Steidl
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 4,10 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 9,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Frage wurde noch nicht freigeschaltet.

Antwort:
JA!

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.


0.026859045028687