Traktor JCB Kommunal-Trac 2115 4WS
Auktion ID138962
- Startgebot:
- 5.000,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 23.500,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 23.500,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- J****4
- Anzahl Gebote
- 57
- Anzahl Klicks
- 4865
- Anzahl Beobachter
- 43
Artikelbeschreibung
Fahrzeuginformationen
Marke / Typ: Hersteller HMV
FIN: SLPFT135500738918
Erstzulassung: 22.02.2002
Leistung (kW/PS): unbekannt
Hubraum (cm³): 5985
Kilometerstand: unbekannt
Antriebsart/Kraftstoff:
Getriebeart: Schaltgetriebe
Fahrbereit: Unbekannt
Schlüssel vorhanden: Nein
Papiere vorhanden: Nein
Das Fahrzeug steht bereits seit mehreren Monaten.
Es sind keine Schlüssel und keine Papiere vorhanden.
Die Abholung muss bis Ende Januar 2021 erfolgen.
Artikelbeschreibung
Fahrzeuginformationen
Marke / Typ: Hersteller HMV
FIN: SLPFT135500738918
Erstzulassung: 22.02.2002
Leistung (kW/PS): unbekannt
Hubraum (cm³): 5985
Kilometerstand: unbekannt
Antriebsart/Kraftstoff:
Getriebeart: Schaltgetriebe
Fahrbereit: Unbekannt
Schlüssel vorhanden: Nein
Papiere vorhanden: Nein
Das Fahrzeug steht bereits seit mehreren Monaten.
Es sind keine Schlüssel und keine Papiere vorhanden.
Die Abholung muss bis Ende Januar 2021 erfolgen.
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 22.01.2021 15:57:10
- Artikelstandort:
- 85221 Dachau

Bayern
- Bundesland:
- Bayern
- Versandart:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Bilder wurden ergänzt.
Die Bilder wurden ergänzt.
Der Traktor kann nach Zahlungseingang und Terminvereinbarung abgeholt werden .

Fahrzeugpapiere und Schlüssel liegen nicht vor. Der Ersteigerer erhält zur Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle.


Ein Besichtigungstermin könnte nächste Woche stattfinden.
Verkäufer:
Herr Hauptgerichtsvollzieher Thomas Holzmann
Registriert seit dem 01.06.2011
Rechtsform:
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).