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VW Passat 1,9 TDI Kombi
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VW Passat 1,9 TDI Kombi
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VW Passat 1,9 TDI Kombi

Österreich Fahne
Auktion ID162470
Schätzwert:
100,00 €
Startgebot:
50,00 €
Aktuelles Gebot:
50,00 €
Aktuelles Gebot:
50,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
b**1**8
Anzahl Gebote
1
Anzahl Klicks
4012
Anzahl Beobachter
0

Artikelbeschreibung

VW Passat 1,9 TDI Kombi
Diesel
Fahrgestellnr. WVWZZZ3BZYE3806025
Schlüssel vorhanden - ohne Papiere!
Fahrzeug hat ein Polnisches Kennzeichen!
Leider keine Besichtigung möglich!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Zur Beachtung:
Aufgrund der Verordnung des BMLFUW über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen (Altfahrzeugeverordnung), BGBl. II Nr. 407/2002 idF BGBl. II Nr. 13/2014, im Zusammenhang mit dem darauf im Jahr 2015 ergangenen Erlass des BMLFUW (beides abrufbar unter https://www.bmlfuw.gv.at/greentec/abfall-ressourcen/abfall-altlastenrecht/awg-verordnungen/altf_vo.html) dürfen Altfahrzeuge nur mehr eingeschränkt veräußert und übergeben werden. Ziel dieser Verordnung ist es, Maßnahmen festzulegen, um einerseits die Vermeidung von insbesondere gefährlichen Abfällen von Fahrzeugen und andererseits die Wiederverwendung und Verwertung von Altfahrzeugteilen und ihren Bauteilen zu intensivieren. Bestimmte Kraftfahrzeuge, die Abfälle im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) sind, bedürfen für die Übernahme und Behandlung nach § 24a AWG einer Erlaubnis.
Gemäß § 15 Abs. 5 und Abs. 5a AWG ist der Abfallbesitzer dafür verantwortlich, dass Abfälle an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler übergeben werden und eine umweltgerechte Verwertung/Beseitigung der Abfälle explizit beauftragt wird.
Die Abgabe dieses Fahrzeugs ist nur an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler möglich.
Eine entsprechender Nachweis ist bei Übernahme des Fahrzeugs vorzulegen!

Artikelbeschreibung

VW Passat 1,9 TDI Kombi
Diesel
Fahrgestellnr. WVWZZZ3BZYE3806025
Schlüssel vorhanden - ohne Papiere!
Fahrzeug hat ein Polnisches Kennzeichen!
Leider keine Besichtigung möglich!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Zur Beachtung:
Aufgrund der Verordnung des BMLFUW über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen (Altfahrzeugeverordnung), BGBl. II Nr. 407/2002 idF BGBl. II Nr. 13/2014, im Zusammenhang mit dem darauf im Jahr 2015 ergangenen Erlass des BMLFUW (beides abrufbar unter https://www.bmlfuw.gv.at/greentec/abfall-ressourcen/abfall-altlastenrecht/awg-verordnungen/altf_vo.html) dürfen Altfahrzeuge nur mehr eingeschränkt veräußert und übergeben werden. Ziel dieser Verordnung ist es, Maßnahmen festzulegen, um einerseits die Vermeidung von insbesondere gefährlichen Abfällen von Fahrzeugen und andererseits die Wiederverwendung und Verwertung von Altfahrzeugteilen und ihren Bauteilen zu intensivieren. Bestimmte Kraftfahrzeuge, die Abfälle im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) sind, bedürfen für die Übernahme und Behandlung nach § 24a AWG einer Erlaubnis.
Gemäß § 15 Abs. 5 und Abs. 5a AWG ist der Abfallbesitzer dafür verantwortlich, dass Abfälle an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler übergeben werden und eine umweltgerechte Verwertung/Beseitigung der Abfälle explizit beauftragt wird.
Die Abgabe dieses Fahrzeugs ist nur an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler möglich.
Eine entsprechender Nachweis ist bei Übernahme des Fahrzeugs vorzulegen!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
05.12.2022 20:00:00
Artikelstandort:
Verwahrer
Gebrüder Weiss GmbH
Löfflerweg 35
6060 Hall in Tirol
Bundesland:
Tirol
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Alexander Marx
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Guten Tag. Lässt sich der Motor starten?

Antwort:
Leider nein, es erfolgten mehrere Versuch, jedoch erfolglos!

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.


0.023865938186646