Artikelbeschreibung
Der Artikel wird für die Staatsanwaltschaft Stuttgart als Wertersatzeinziehung
(§ 73c StGB) versteigert.
Es handelt sich um eine Versace Damenuhr in Orignalschatulle nebst entsprechendem Versace-Beutel. Es handelt sich um eine vergoldete Quarzuhr der Reihe "Palazzo".
Ausweislich Preisauszeichung: 1.290,- EUR.
(Etiketten befinden sich noch an der Ware)
Weitere Details:
Zielgruppe: Damen.
Besonderheiten: Saphirglas, SWISS MADE Uhr, Schweizer Quarzwerk.
Uhrwerk: Ronda 762.
Gehäuse: Edelstahl, poliert, Edelstahlboden, geschützte Krone, rund, goldfarben.
Lünette: goldfarben, graviert, mit Greca Motiv.
Gehäusemaße: ca. 35 mm Durchmesser.
Gehäusehöhe: ca. 10 mm.
Glas: Saphirglas, gewölbt.
Zifferblatt: strukturiert mit 3D Medusa Logo
Zeiger: goldfarben.
Armband: Edelstahl, massiv, mit Spezialwerkzeug kürzbar.
Verschluss: Butterflyschließe, mit seitlichen Drückern, poliert, mit Logogravur.
Wasserdicht: 5 ATM.
Gesamtgewicht: ca. 102 g.
Die Uhr weist keinerlei Gebrauchsspuren auf. Das Uhrenwerk scheint augenscheinlich zu funktionieren.
Die Sache wird in dem Zustand versteigert, in der sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen (§ 806 ZPO).
Auktionsende/Abholung:
Nach Auktionsende erhält der Höchstbietende eine Email mit allen für die Auktionsabwicklung erforderlichen Informationen für die Abholung der ersteigerten Sache.
Die Übergabe der Sache erfolgt erst nach Zahlungseingang.
Die Abholung ist nach vorheriger Terminabsprache durch den neuen Eigentümer eigenverantwortlich zu organisieren und durchzuführen.
Entsprechende Transportmöglichkeiten sind bei Abholung mitzubringen.Der Gegenstand ist spätestens 7 Tage nach Ende der Auktion vom Erwerber bzw. einer entsprechend bevollmächtigten Person abzuholen, sofern im Einzelfall keine andere Regelung vereinbart ist. Sollte der Erwerber die Zahlungs- und Abholfrist ohne Kontaktaufnahme bzw. ohne triftigen Grund verstreichen lassen, veranlassen ich ggfs. die Sperrung seines Accounts.
Beim Abholen/Verladen kann keine Unterstützung geleistet werden. Für die Beladung und die Befestigung des Gegenstandes ist selbst Sorge zu tragen. Der Ersteigerer hat die Abholung, die Beladung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr selbstständig zu tragen.