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Vespa GTV 300 Piaggio rot

Vespa GTV 300 Piaggio

Österreich Fahne
Auktion ID167403
Schätzwert:
3.600,00 €
Startgebot:
1.800,00 €
Aktuelles Gebot:
5.600,00 €
Aktuelles Gebot:
5.600,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
G**i**a
Anzahl Gebote
31
Anzahl Klicks
3335
Anzahl Beobachter
0

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Vespa GTV 300 Piaggio rot
Erstzulassung: 03/2013
Fgstnr.: ZAPM4520100003823
Tachostand abgelesen: 2.930 km aber nicht gesichert!
Schlüssel vorhanden - ohne Papiere!
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Vespa GTV 300 Piaggio rot
Erstzulassung: 03/2013
Fgstnr.: ZAPM4520100003823
Tachostand abgelesen: 2.930 km aber nicht gesichert!
Schlüssel vorhanden - ohne Papiere!
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
20.03.2023 20:03:00
Artikelstandort:
Verwahrer
6170 Zirl in Tirol
Bundesland:
Tirol
Verkäufer:
Gerichtsvollzieherin Brigitte Steidl
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

sind papiere vorhanden?
$57 überprüfung?

Antwort:
Ohne Papiere - §57 Überprüfung nicht eruierbar!


gibt es keine zulassungsunterlagen zu dem Fahrzeug?

Antwort:
Es gibt lediglich eine KZR-Auskunft, ohne Papiere!


Kann ich mit der KZR auskunf in Deutschland zulassen ??

Antwort:
Zuständige Behörden in Deutschland kontaktieren!

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.


0.018898010253906