Vorwerk Termomix® TM6
Auktion ID157197
- Startgebot:
- 600,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 860,00 €
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Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
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- s**a**7
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Artikelbeschreibung
Versteigert wird ein Thermomix® TM 6 .
Thermomix® TM6 Basis-Paket umfasst:
- Thermomix® TM6 Basis Kochbuch "Einfach. Selbst. Gemacht"
- Mixtopf komplett mit Deckel
- Varoma® komplett
- Garkörbchen
- Spatel
- Messbecher
- Rühraufsatz
Das Gerät wurde bis zum Tage der Pfändung nur selten genutzt und befindet sich augenscheinlich in einem sehr guten Zustand.
Nicht ganz vollständig, da der Spritzschutz und das Handbuch fehlen.
Es kann jedoch keine Garantie für die Funktionstüchtigkeit gegeben werden.
Das Gerät kann im Gerichtsvollzieherbüro in Neu-Ulm nach Terminabsprache in Augenschein genommen werden.
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht.
Artikelbeschreibung
Versteigert wird ein Thermomix® TM 6 .
Thermomix® TM6 Basis-Paket umfasst:
- Thermomix® TM6 Basis Kochbuch "Einfach. Selbst. Gemacht"
- Mixtopf komplett mit Deckel
- Varoma® komplett
- Garkörbchen
- Spatel
- Messbecher
- Rühraufsatz
Das Gerät wurde bis zum Tage der Pfändung nur selten genutzt und befindet sich augenscheinlich in einem sehr guten Zustand.
Nicht ganz vollständig, da der Spritzschutz und das Handbuch fehlen.
Es kann jedoch keine Garantie für die Funktionstüchtigkeit gegeben werden.
Das Gerät kann im Gerichtsvollzieherbüro in Neu-Ulm nach Terminabsprache in Augenschein genommen werden.
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht.
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 20.05.2022 14:30:00
- Artikelstandort:
- 89231 Neu-Ulm

Bayern
- Bundesland:
- Bayern
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieherin Alice Hofmann
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
-
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).