Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit

Inhalt:

zurück
Vorne
Vorne geöffnet
Oben
Seite

Werkstattregal 2

Deutschland Fahne
Auktion ID158875
Startgebot:
150,00 €
Aktuelles Gebot:
0,00 €
Startgebot:
150,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
Keine Gebote
Anzahl Gebote
0
Anzahl Klicks
1507
Anzahl Beobachter
0

Artikelbeschreibung

Angeboten wird ein Werkstattregal einer ehemaligen Kfz-Werkstatt aus Metall. Die Größe ist 112x154x40 cm die Marke konnte nicht herausgefunden werden.

ACHTUNG!!!! Die Abholung des Artikels wird bereits jetzt bestimmt auf den 19.08.2022 zwischen 09:00 Uhr - 10:30 Uhr! Der Artikel wird nicht versandt!

Die Sache ist im gebrauchten Zustand. Sie wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. 

 

Artikelbeschreibung

Angeboten wird ein Werkstattregal einer ehemaligen Kfz-Werkstatt aus Metall. Die Größe ist 112x154x40 cm die Marke konnte nicht herausgefunden werden.

ACHTUNG!!!! Die Abholung des Artikels wird bereits jetzt bestimmt auf den 19.08.2022 zwischen 09:00 Uhr - 10:30 Uhr! Der Artikel wird nicht versandt!

Die Sache ist im gebrauchten Zustand. Sie wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. 

 

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
06.08.2022 18:00:00
Artikelstandort:
96173 Oberhaid
Bayern
Bundesland:
Bayern
Verkäufer:
Obergerichtsvollzieher Alexander Gruber
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
ACHTUNG!!!! Die Abholung des Artikels wird bereits jetzt bestimmt auf den 19.08.2022 zwischen 09:00 Uhr - 10:30 Uhr! Der Artikel wird nicht versandt! 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).


0.023267984390259