Werkzeug u.a.
Auktion ID156918
- Schätzwert:
- 50,00 €
- Startgebot:
- 25,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 27,00 €
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Versand: Post
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- B**o**1
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Artikelbeschreibung
2 Sonnenbrillen - 1 Mütze - 1 Fußspray - 1 Paar Handschuhe
1 Bosch IXO Akkuschrauber klein
1 Sprühflasche - 1 WD40 Spray klein
1 Gabelschlüssel ( gelb/schwarz)
3 Stück Batterien - 2 Stück Anstecklampen ( Farbe: rot-weiß und gelb )
2 Schlitzschraubenzieher - 1 Ringschlüssel
4 Bohrer - 2 Bohrmaschinenaufsätze - diverses Bohrzubehör
1 Ziehfix - 1 Schlitzschraubendreher
1 Bauchtasche ( grau )
1 Verlängerungskabel weiß
Alle Artikel sind gebraucht und weißen teilweise starke Gebrauchsspuren auf!
Artikelbeschreibung
2 Sonnenbrillen - 1 Mütze - 1 Fußspray - 1 Paar Handschuhe
1 Bosch IXO Akkuschrauber klein
1 Sprühflasche - 1 WD40 Spray klein
1 Gabelschlüssel ( gelb/schwarz)
3 Stück Batterien - 2 Stück Anstecklampen ( Farbe: rot-weiß und gelb )
2 Schlitzschraubenzieher - 1 Ringschlüssel
4 Bohrer - 2 Bohrmaschinenaufsätze - diverses Bohrzubehör
1 Ziehfix - 1 Schlitzschraubendreher
1 Bauchtasche ( grau )
1 Verlängerungskabel weiß
Alle Artikel sind gebraucht und weißen teilweise starke Gebrauchsspuren auf!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 01.06.2022 20:00:00
- Artikelstandort:
- Bezirksgericht Innsbruck

Bruneckerstraße 3

6020 Innsbruck
- Bundesland:
- Tirol
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieherin Brigitte Steidl
- Versandart:
- Post
- Versandkosten:
- 7,00 €
- Versicherungskosten:
- 0,00 €
- Versand nach:
- EU
- Lieferdetails:
- Versandkosten EU-weit 17,00

versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.