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Werkzeug u.a.

Werkzeug u.a.

Österreich Fahne
Auktion ID156918
Schätzwert:
50,00 €
Startgebot:
25,00 €
Aktuelles Gebot:
27,00 €
Aktuelles Gebot:
27,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
B**o**1
Anzahl Gebote
5
Anzahl Klicks
1687
Anzahl Beobachter
0

Artikelbeschreibung

2 Sonnenbrillen - 1 Mütze - 1 Fußspray - 1 Paar Handschuhe
1 Bosch IXO Akkuschrauber klein
1 Sprühflasche - 1 WD40 Spray klein
1 Gabelschlüssel ( gelb/schwarz)
3 Stück Batterien - 2 Stück Anstecklampen ( Farbe: rot-weiß und gelb )
2 Schlitzschraubenzieher - 1 Ringschlüssel
4 Bohrer - 2 Bohrmaschinenaufsätze - diverses Bohrzubehör
1 Ziehfix - 1 Schlitzschraubendreher
1 Bauchtasche ( grau ) 
1 Verlängerungskabel weiß
Alle Artikel sind gebraucht und weißen teilweise starke Gebrauchsspuren auf!

Artikelbeschreibung

2 Sonnenbrillen - 1 Mütze - 1 Fußspray - 1 Paar Handschuhe
1 Bosch IXO Akkuschrauber klein
1 Sprühflasche - 1 WD40 Spray klein
1 Gabelschlüssel ( gelb/schwarz)
3 Stück Batterien - 2 Stück Anstecklampen ( Farbe: rot-weiß und gelb )
2 Schlitzschraubenzieher - 1 Ringschlüssel
4 Bohrer - 2 Bohrmaschinenaufsätze - diverses Bohrzubehör
1 Ziehfix - 1 Schlitzschraubendreher
1 Bauchtasche ( grau ) 
1 Verlängerungskabel weiß
Alle Artikel sind gebraucht und weißen teilweise starke Gebrauchsspuren auf!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
01.06.2022 20:00:00
Artikelstandort:
Bezirksgericht Innsbruck
Bruneckerstraße 3
6020 Innsbruck
Bundesland:
Tirol
Verkäufer:
Gerichtsvollzieherin Brigitte Steidl
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 7,00 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit 17,00
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.


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