Dokumente zur Auktion
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Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Marke / Typ: T@B Modell 400 TD
FIN: Unbekannt
Erstzulassung: 10.12.2019
Leistung (kW/PS): keins
Hubraum (cm³): Unbekannt
Kilometerstand: Unbekannt
Antriebsart/Kraftstoff: Unbekannt
Getriebeart: keins
Fahrbereit: Unbekannt
Schlüssel vorhanden: Ja (1 Schlüssel)
Papiere vorhanden: Ja (nur Zulassungsbescheinigung Teil 2)
Beschreibung: es handelt sich um einen Wohnwagen des Herstellers T@B aus dem Jahr 2019. Dieser Wohnwagen wurde fast nicht benutzt. Die Küchenzeile und die Duschkabine + Toilette wurden bisher nicht benutzt- Der Wohnwagen stand seit 2019 fast immer Überdacht. und weiterer Zustand können der Bildanlage entnommen werden. Ein Gutachten wurde nicht erstellt. Über den technischen Zustand und die Fahrbereitschaft kann daher keine Aussage gemacht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Zulassungsbescheinigung Teil I im Besitz des Gerichtsvollziehers befindet.
Der Wohnwagen ist auf Grund der Standzeit bedingt fahrbereit. Vorschäden: unbekannt.
Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Auktionsende/Abholung:
Nach Auktionsende erhält der Höchstbietende eine E-Mail mit allen für die Auktionsabwicklung erforderlichen Informationen für die Abholung der ersteigerten Sache.
Die Übergabe des Wohnwagens erfolgt erst nach Zahlungseingang. Der Wohnwagen ist spätestens 10 Tage nach Ende der Auktion vom Erwerber bzw. einer entsprechend bevollmächtigten Person abzuholen, sofern im Einzelfall keine andere Regelung vereinbart ist. Sollte der Erwerber die Zahlungs- und Abholfrist ohne Kontaktaufnahme bzw. ohne triftigen Grund verstreichen lassen, veranlassen wir ggfs. die Sperrung seines Accounts.
Eine Inbetriebnahme des Wohnwagens ist ggf. nur nach Neuzulassung möglich. Der Ersteigerer erhält bei Abholung des Fahrzeugs eine Bescheinigung, die ihn als neuen Eigentümer ausweist. Die Beachtung zulassungsrechtlicher Bestimmungen obliegt allein dem Höchstbieter. Eine vorherige Nachfrage diesbezüglich beim Straßenverkehrsunternehmen wird empfohlen.