Zwei Holzsägen
Auktion ID159918
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Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
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Artikelbeschreibung
Angeboten werden zwei Holzsägen
1 x Starkstrom
1 x 220 V
Die Sägen sind im gebrauchten Zustand. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Geräte wurden im Vorfeld keiner technischen Prüfung oder Funktionsfähigkeit unterzogen.
Der Ersteigerer hat die Abholung eigenverantwortlich zu organisieren und durchzuführen. Die Beladung sowie die Ladungssicherung hat der Ersteigerer auf eigene Kosten und Gefahr selbständig zu tragen. Beim Abholen/Verladen kann keine Unterstützung geleistet werden. Für die Beladung und die Befestigung der Sachen ist selbst Sorge zu tragen.
Artikelbeschreibung
Angeboten werden zwei Holzsägen
1 x Starkstrom
1 x 220 V
Die Sägen sind im gebrauchten Zustand. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Geräte wurden im Vorfeld keiner technischen Prüfung oder Funktionsfähigkeit unterzogen.
Der Ersteigerer hat die Abholung eigenverantwortlich zu organisieren und durchzuführen. Die Beladung sowie die Ladungssicherung hat der Ersteigerer auf eigene Kosten und Gefahr selbständig zu tragen. Beim Abholen/Verladen kann keine Unterstützung geleistet werden. Für die Beladung und die Befestigung der Sachen ist selbst Sorge zu tragen.
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 12.08.2022 09:58:00
- Artikelstandort:
- 16866 Gumtow

Brandenburg
- Bundesland:
- Mecklenburg-Vorpommern
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Michael Melnik
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
-
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).