Beamer und Leinwand
Auktion ID122221
- Startgebot:
- 25,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 110,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 110,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- S****e
- Anzahl Gebote
- 10
- Anzahl Klicks
- 860
- Anzahl Beobachter
- 8
Artikelbeschreibung
Versteigert wird ein Beamer mit Tasche und diversen Kabeln sowie eine Leinwand (225 cm breit).
Zum angebotenen Gegenstand liegen keine weiteren Informationen vor. Deshalb wird gebeten, von Anfragen jeglicher Art Abstand zu nehmen.
Da die zu versteigernden Gegenstände verpackt in großen Lagerräumen eingelagert sind, ist eine Besichtigung vorab leider nicht möglich.
Der Gegenstand wird im Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet.
Wichtiger Hinweis:
Versand ist nicht möglich; auch nicht nach nochmaliger Nachfrage. Sie können jedoch die Abholung durch eine Spedition organisieren.
Artikelbeschreibung
Versteigert wird ein Beamer mit Tasche und diversen Kabeln sowie eine Leinwand (225 cm breit).
Zum angebotenen Gegenstand liegen keine weiteren Informationen vor. Deshalb wird gebeten, von Anfragen jeglicher Art Abstand zu nehmen.
Da die zu versteigernden Gegenstände verpackt in großen Lagerräumen eingelagert sind, ist eine Besichtigung vorab leider nicht möglich.
Der Gegenstand wird im Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet.
Wichtiger Hinweis:
Versand ist nicht möglich; auch nicht nach nochmaliger Nachfrage. Sie können jedoch die Abholung durch eine Spedition organisieren.
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 14.09.2019 14:41:57
- Artikelstandort:
- Stein b. Nürnberg
Bayern
- Bundesland:
- Bayern
- Versandart:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Verkäufer:
Frau Hauptgerichtsvollzieherin M. Richter
Registriert seit dem 06.06.2017
Rechtsform:
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).