Nr. | 156805 |
Artikel | Mercedes Benz GLS 350 d 4Matic 9G-TRONIC AMG Line |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Gerichtsvollzieher Ismail Bayram |
Aktenzeichen | |
Startpreis | 44.915,96 € |
Höchstgebot | 60.900,00 € |
Gewinner | **** |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 28.04.2022 - 01:05 |
Endtermin | 19.05.2022 - 13:01 |
Beschreibung | Fahrzeuginformationen
Marke / Typ: Mercedes Benz GLS 350 d 4Matic 9G-TRONIC AMG Line Im Wege der Notveräußerung wird versteigert: Mercedes Benz GLS 350 d 4Matic 9G-TRONIC AMG Line, Farbe: SCHWARZ - UNILACK, Serien/Sonderausstattungen sind dem Gutachten zu entnehmen. Nächste HU: 04/2022 Das Fahrzeug steht seit mindestens Mai 2021. Es kann nicht garantiert werden, dass das Fahrzeug nach mehreren Monaten Standzeit erneut anspringt. Der Gutachter hat festgestellt: Starterbatterie komplett entleernt, diese muss ersetzt werden. Weitere festgestellte Mängel: Siehe Gutachten Eine Besichtigung ist nicht möglich. Auf das ausführliche Gutachten mit mehreren Fotos wird Bezug genommen. Standort: 63069 Offenbach am Main Fahrzeug ist abgemeldet. Nach Versteigerung wird d. Zulassungsbescheinigung Teil 1 u. Teil 2 ausgehändigt. Wichtig: Die Besichtigung durch den Gutachter umfasste eine äußere Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges ohne die Demontage von Verkleidungsteilen etc. Weitere Mängel sind somit nicht auszuschließen. Dem Gerichtsvollzieher sind keine weiteren Mängel bekannt. Es handelt sich um eine Notveräußerung. Gewährleistung, Garantie, Rücknahme und Widerrufsrecht ist ausgeschlossen. |
Zustand | |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Unbekanntes Dokument! |
Land | Deutschland |
Bundesland | Hessen |
Postleitzahl | 65929 |
Standortdetails | 63069 Offenbach am Main 
Hessen |
Versand- & Zahlungsdetails | |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach öffentlichem Recht (Notveräußerung), Ziff. 2 a) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen. Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht: § 8 Absatz 1der Besonderen Verkaufsbedingungen in Verbindung mit § 806 der Zivilprozessordnung und § 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches. |
Öffentliche Fragen | Antwort: |
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