Nr. | 157004 |
Artikel | VW Polo 1.6 TDI Cross Polo |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Obergerichtsvollzieherin Bianca Schulz |
Aktenzeichen | DR II 760/21 |
Startpreis | 1.400,00 € |
Höchstgebot | 4.494,00 € |
Gewinner | **** |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 04.05.2022 - 11:25 |
Endtermin | 16.05.2022 - 15:00 |
Beschreibung | Fahrzeuginformationen
Marke / Typ: VW 6R / Polo 1.6 TDI Cross Polo Das Fahrzeug ist nach Überweisung des Höchstgebots auf das Dienstkonto der Obergerichtsvollzieherin und nach Absprache mit der Obergerichtsvollzieherin am Abstellort unverzüglich abzuholen. Zur Fahrbereitschaft können keine Aussagen getroffen werden. Der Ersteher stellt sich bitte darauf ein, dass der PkW nicht fahrbereit ist. Auf das beigefügte Gutachten wird verwiesen! Es liegen die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II vor. Zudem ist nur 1 (ein) Fahrzeugschlüssel vorhanden. Bei Interesse kann das Fahrzeug am Donnerstag, den 12. Mai 2022 zwischen 12 und 13 Uhr besichtigt werden. Besichtigungsort: Bremer Abschleppdienst GmbH, Kreisstraße 8 + 15, 30629 Hannover Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Anfragen über eine ggf. alternative Verwertung des Gegenstandes bei ergebnisloser Online-Auktion werden grundsätzlich nicht beantwortet. |
Zustand | |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Unbekanntes Dokument! |
Land | Deutschland |
Bundesland | Niedersachsen |
Postleitzahl | 30161 |
Standortdetails | 30629 Hannover 
Niedersachsen |
Versand- & Zahlungsdetails | Vorkasse durch Banküberweisung (keine Barzahlung vor Ort möglich) |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach öffentlichem Recht (Notveräußerung), Ziff. 2 a) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen. Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht: § 8 Absatz 1der Besonderen Verkaufsbedingungen in Verbindung mit § 806 der Zivilprozessordnung und § 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches. |
Öffentliche Fragen | Antwort: |
Bilder | |
|