Nr. | 157456 |
Artikel | Fiat Panda Typ 169, Baujahr 07/2009 |
Kategorie | Fahrzeuge Sport / Freizeit |
Verkäufer | Obergerichtsvollzieher Michael Rienhoff |
Aktenzeichen | DR II 315/22 |
Startpreis | 200,00 € |
Höchstgebot | 1.510,00 € |
Gewinner | **** |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 19.05.2022 - 06:00 |
Endtermin | 11.06.2022 - 12:00 |
Beschreibung | Fahrzeuginformationen
Marke / Typ: Fiat Panda Typ 169
Versteigert wird ein fahrbereiter Fiat Panda Typ 169, Baujahr 2009 Das Fahrzeug ist fahrbereit und wurde aus dem laufenden Betrieb beim Schuldner gepfändet. TÜV ist seit 12/2021 abgelaufen und konnte laut Auskunft vom Schuldner, aus finanziellen Gründen nicht verlängert werden. Das Fahrzeug ist im Innenraum stark verschmutzt (Zigarettenasche pp) und hat einen kleinen Unfallschaden vorne links an der Stoßstange und am Kotflügel. Weitere auffällige/gravierende Beschädigungen habe ich weder außen noch innen gefunden. Mit etwas Fleiß kann das Fahrzeug aber problemlos gereinigt werden um einen guten Zustand herzustellen. Schulnote von mindestens 2- dürfte nach etwas Pflege (mit Ausnahme vom Unfallschaden) wieder hergestellt werden können. Eine Probefahrt von mir hat keine offensichtlichen Mängel ergeben. Der Motor hört sich gut an, die Bremsen haben keine Probleme gemacht. Weitere Informationen zum technischen Zustand kann ich keine machen. Besichtigung des Kfz ist nach Terminabsprache möglich!
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Zustand | |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Unbekanntes Dokument! |
Land | Deutschland |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Postleitzahl | 50181 |
Standortdetails | 50181 Bedburg 
Nordrhein-Westfalen |
Versand- & Zahlungsdetails | Selbstabholung in meiner Pfandkammer in 50181 Bedburg, nach Vorkasse und Terminabsprache |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen. Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB). |
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