Nr. | 159752 |
Artikel | Audi A4 1.6 |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Staatsanwaltschaft Bielefeld |
Aktenzeichen | StaBi-630 - 4182 |
Startpreis | 200,00 € |
Höchstgebot | 260,00 € |
Gewinner | **** |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 01.08.2022 - 08:00 |
Endtermin | 15.08.2022 - 08:00 |
Beschreibung | Fahrzeuginformationen
Marke / Typ: Audi A4 1.6 Typ B5 Angeboten wird:
Weitere wertbeeinflussende Faktoren:
Auf anliegendes Gutachten wird hingewiesen!! Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil IIl befinden sich bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld und können gegen Übernahme der Versandkosten übersandt werden. Der vorhandene Fahrzeugschlüssel befindet sich beim Fahrzeug. Es wird empfohlen, das Fahrzeug vor Gebotsabgabe zu besichtigen. Das Fahrzeug ist ausschließlich auf Kosten der Erstehers in einen fahrbereiten Zustand zu bringen, ebenso ist die Abholung durch den Ersteher zu organisieren und durchzuführen. Es ist untergestellt bei der Firma BAC, Stadtheider Str. 54/60, 33609 Bielefeld. Besichtigung kann vereinbart werden mit Frau Rogge (0521 / 549 2148) oder Frau Dreimann (0521 / 549 2147) bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Das Fahrzeug ist binnen zwei Wochen ab Freigabe abzuholen. Der Erlös ist vorab zu überweisen. Barzahlung wird nicht akzeptiert. Von der Überweisung bis zur Buchung können bis zu 7 Tage verstreichen. |
Zustand | |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Unbekanntes Dokument! |
Land | Deutschland |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Postleitzahl | 33602 |
Standortdetails | Firma BAC, Stadtheider Str. 54/60, 33609 Bielefeld |
Versand- & Zahlungsdetails | Hinsichtlich der Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II werden Versandkosten von 3,95 € eingefordert. |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach privatem Recht (ausgesonderte, unanbringliche, eingezogene und Fund-Sachen), Ziff. 2 b) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Gewährleistung gemäß § 9 der Besonderen Verkaufsbedingungen, kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nrn. 1 bis 4, 6 und 8 sowie § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). |
Öffentliche Fragen | |
Bilder | |
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