Nr. | 161799 |
Artikel | Harman/Kardon AVR 138 Receiver + Canton 5.1-Boxen |
Kategorie | Elektronik – Unterhaltungselektronik Elektronik |
Verkäufer | Obergerichtsvollzieherin Simone Reithe |
Aktenzeichen | 10 DR II 455/22 |
Startpreis | 200,00 € |
Höchstgebot | 200,00 € |
Gewinner | **** |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 30.09.2022 - 08:00 |
Endtermin | 23.10.2022 - 16:00 |
Beschreibung | Sie bieten hier auf eine komplette Dolby-Surround-Anlage bestehend aus AVR-Receiver und 5.1 Boxen (für weitere Angaben die einschlägigen Suchmaschinen nutzen), evtl. Fernbedienung. Der Name des Boxensets ist mir nicht bekannt, vermutlich Movie... (Center - Art.-Nr. 17985, 4 Satelliten - Art.-Nr. 17983, Subwoofer - Art.-Nr. 15513 H). Funktion oberflächlich geprüft. Es wurden alle ersichtlichen Daten hier angegeben oder vom Gerät abfotografiert, die Fotos sind hier eingestellt, weitere Angaben können daher nicht gemacht werden (bitte beachten: Urlaub der Gerichtsvollzieherin vom 01.10. - 18.10.2022). Alles wird in dem Zustand versteigert, in dem es sich befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit u.ä. wird keine Gewähr übernommen. Abholung nach Terminabsprache mit der Gerichtsvollzieherin! Die Abholung muss innerhalb kürzester Zeit nach Auktionsende (max. 1 Woche) erfolgen, ansonsten hat der Ersteher die weiteren Lagerkosten zu tragen. Versand unter Umständen möglich (allerdings besteht das Set dann sicher aus 3 Umzugskartons, Kosten müssten dann noch kalkuliert werden), Versand-/Verpackungskosten trägt der Ersteher. Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer kann nicht erstellt werden! |
Zustand | |
PDF-Datei | |
Land | Deutschland |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Postleitzahl | 45468 |
Standortdetails | Mülheim an der Ruhr |
Versand- & Zahlungsdetails | optional Versand, s.o. |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse oder Barzahlung |
Rechtsform | Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen. Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB). |
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