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Nr.
163811
Artikel
Rolex Oyster Perpetual 39
Kategorie
Schmuck – Uhren
Bekleidung
Verkäufer
Gerichtsvollzieher Christoph Wudi
Aktenzeichen
7 DR 1157/22
Startpreis
3.900,00 €
Höchstgebot
6.500,00 €
Gewinner
****
Auktion endet in
Auktion beendet
Starttermin
18.11.2022 - 13:35
Endtermin
28.11.2022 - 10:00
Beschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dieser Auktion haben Sie die Gelegenheit auf eine Rolex Armbanduhr zu bieten. Die Uhr wurde im Wege eines Strafverfahrens sichergestellt und soll nunmehr versteigert werden.

Es handelt sich um eine Rolex Armbanduhr, Model: Oyster Perpetual 39. Die Uhr ist in einen guten bis sehr guten Zustand, voll funktionsfähig. Gebrauchsspuren (Kratzer, etc.) sind am Armband erkennbar. Die Uhr ist aus Stahl (Oystersteel) und verfügt über ein automatisches Uhrwerk. 
Es wurde ein Uhren-Zeugnis erstellt, in dem Funktionsfähigkeit & Echtheit geprüft wurden; Papiere oder Unterlagen zur Uhr sind nicht vorhanden!

Wichtige Hinweise:
Der Kaufpreis ist nach erteilten Zuschlag vollständig auf das Dienstkonto zu überweisen. Teil- oder Ratenzahlungen werden nicht akzeptiert!
Der Gegenstand wird erst nach Eingang der Zahlung auf dem Dienstkonto ausgehändigt bzw. zur Selbstabholung bereit gestellt. Der Gegenstand wird nicht versandt!

Trotz der Zertifizierung können versteckte Mängel nicht ausgeschlossen werden. Hierfür wird keine Haftung übernommen!

Zustand
PDF-Datei Ja, 1 Dokument: Unbekanntes Dokument!
Land
Deutschland
Bundesland
Bayern
Postleitzahl
93047
Standortdetails
93047 Regensburg
Bayern
Versand- & Zahlungsdetails
Versendungsart
Post
Versandkosten
0,00 € (Bei Versand in Länder der Europäischen Union ist mit Zusatzkosten zu rechnen.)
Versicherungskosten
0,00 €
Internationaler Versand
Ja
Bezahlung
Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform
Versteigerung nach öffentlichem Recht (Notveräußerung), Ziff. 2 a) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht:
§ 8 Absatz 1der Besonderen Verkaufsbedingungen in Verbindung mit § 806 der Zivilprozessordnung und § 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Öffentliche Fragen
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